Stiftungswesen: Stiftungsaufsicht und Stiftungsberatung

Stiftungsaufsicht und Stiftungsberatung werden im Dezernat des Vizepräsidenten vom Rechtsreferat wahrgenommen. Die Stiftungsaufsicht umfasst derzeit 71 kirchliche Stiftungen im Bereich unserer Landeskirche. Die Stiftungen decken dabei das gesamte Spektrum kirchlichen Lebens ab. Gefördert werden kirchengemeindliche Aktivitäten und Gebäudeunterhaltung genauso wie Kirchenmusik oder Diakonie.

Daneben berät das Rechtsreferat Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Werke sowie private Stifterinnen und Stifter in Fragen der Errichtung, Verwaltung und Aufsicht kirchlicher Stiftungen. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Stiftungen haben, wenden Sie sich gerne an das Team des Rechtsreferates.

2018-11-29 6599


Stiftungsaufsicht und Stiftungsberatung

Stiftungsaufsicht und Stiftungsberatung werden im Dezernat des Vizepräsidenten vom Rechtsreferat wahrgenommen. Die Stiftungsaufsicht umfasst derzeit 71 kirchliche Stiftungen im Bereich unserer Landeskirche. Die Stiftungen decken dabei das gesamte Spektrum kirchlichen Lebens ab. Gefördert werden kirchengemeindliche Aktivitäten und Gebäudeunterhaltung genauso wie Kirchenmusik oder Diakonie.

Daneben berät das Rechtsreferat Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Werke sowie private Stifterinnen und Stifter in Fragen der Errichtung, Verwaltung und Aufsicht kirchlicher Stiftungen. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Stiftungen haben, wenden Sie sich gerne an das Team des Rechtsreferates.

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Dieser Service wird verantwortet vom Dezernat Finanzen und Organisation der Landeskirche im Landeskirchenamt in Kassel:

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