Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 21 Okt 2008

Hofgeismar (medio). Der Rat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck tagt zum 500. Mal. Wie der Sprecher der Landeskirche, Pfarrer Karl Waldeck, in Kassel mitteilte, hat sich der als Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien geltende Rat hierfür am Montag (20.10.) zu einer zweitägigen Klausur in Hofgeismar getroffen. Dem Gremium gehören der Bischof der Landeskirche als Vorsitzender sowie seine beiden Stellvertreter, die vier Pröpste und Pröpstinnen, drei Mitglieder des Synodalvorstands sowie sieben weitere Synodale, fünf Laien und zwei Pfarrer, an.

Im Unterschied zu der Landessynode, die zweimal jährlich zu Beratungen in Hofgeismar zusammentritt, tagt der Rat der Landeskirche monatlich, erläuterte Waldeck. Erstmals war der Rat der Landeskirche am 20./21. Mai 1946 in Hephata (Schwalmstadt) zusammengetreten.

Die Grundordnung als Verfassung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck stellt grundlegend über den Rat fest: «Die Landeskirche wird geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit geleitet und verwaltet durch die Landessynode, den Bischof, die Pröpste, den Rat der Landeskirche und das Landeskirchenamt» (aus Artikel 90 der Grundordnung). Als spezifische Aufgabe des Rates der Landeskirche stellt die Grundordnung weiter fest: «Der Rat der Landeskirche ist berufen, die Einheit des kirchenleitenden Handelns zu wahren. In ihm wirken Mitglieder der Organe der Leitung und Verwaltung zusammen» (aus Artikel 128).

Bischof Hein: Rat der Landeskirche trägt maßgeblich dazu bei, dass die Kirche ihrem Auftrag nachkommt, das Evangelium mit Wort und Tat zu bezeugen

Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, würdigte die Arbeit des Rates der Landeskirche. In den mehr als 60 Jahren seiner Tätigkeit hätten die Mitglieder des Rates dazu beigetragen, dass die Kirche ihrem Auftrag nachkommt, dass Evangelium durch glaubhafte Worte und hilfreiche Taten zu bezeugen. Hein erinnerte an das Votum  der Barmer Theologischen Erklärung aus dem Jahr 1934: «Durch Jesus Christus erfährt uns frohe Befreiungen aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu feiern, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.» Darin, so Hein, liege der eigentliche und entscheidende Grund, dass die evangelische Kirche «Kirche der Freiheit» sei.

Erstmals Vertreter der hessischen Schwesterkirche bei Beratungen anwesend

Bei den Beratungen in Hofgeismar waren erstmals auch zwei Vertreter der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau als Gäste anwesend: Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, sowie Studiendirektor Dr. Ulrich Oelschläger, Mitglied im Synodalvorstand der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Einladung ist Teil des Kooperationsprozesses beider Landeskirchen. Bereits im September waren zwei Vertreter aus dem Rat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Propst Reinhold Kalden (Kassel) sowie Jochen Marthiensen (Langenselbold), bei den Beratungen der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau anwesend. Im November werden beide Landessynoden über den weiteren Weg des Kooperationsprozesses beraten.

Stichwort: Rat der Landeskirche

Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Ihm gehören den Bischof (als Vorsitzender) sowie seine beiden Stellvertreter, die Prälatin (theologische Stellvertreterin) und der Vizepräsident (juristischer Stellvertreter) an, die vier Pröpste und Pröpstinnen, der drei Personen umfassende Synodalvorstand (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie sieben Synodale, fünf Laien und zwei Pfarrer.

 

Dabei muss ein Mitglied des Rates der Landeskirche Vertreter der diakonischen-missionarischen Arbeit sein. Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen. Er befasst sich im Vorfeld mit allen Rechtsvorhaben, die auf der Landessynode verhandelt werden. Er beruft auf Vorschlag des Bischofs unter anderem die Stellvertreter des Bischofs, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen. (21.10.2008)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier die Predigt von Bischof Prof. Dr. Martin Hein im Gottesdienst zur 500. Tagung des Rates der Landeskirche am 20.10.2008 in der Brunnenkirche zu Hofgeismar:

Predigt lesen...

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier einen Kurzvortrag zur 500. Sitzung des Rates der Landeskirche am 20.10.2008 von Vize-
präsident Dr. Volker Knöppel:

PDF-Dokument

Leitung der Landeskirche:

Die Mitglieder des Rates der Landeskirche und die weiteren kirchenlei-
tenden Gremien finden Sie im Bereich «Unsere Kirche»:

Grundordnung:

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck finden Sie hier: