Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 09 Dez 2019

Hannover (medio). Beim Beauftragtenrat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ein Betroffenenbeirat eingerichtet. Für die Besetztung des Gremiums ruft die EKD zu Interessenbekundung für die Mitwirkung auf und stellt die erforderlichen Unterlagen im Internet bereit.

Der Betroffenenbeirat soll die Arbeit des Beauftragtenrates aus der Sicht Betroffener bei der  Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie begleiten, heißt es im Konzept der EKD. Zudem sollen die Mitglieder den Austausch und die Vernetzung Betroffener begleiten, eigene Positionen hinsichtlich geplanter Maßnahmen erarbeiten und sich kritisch mit vorhandenen Strukturen und Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie auseinandersetzen.

Dem Beirat werden zwölf Mitglieder angehören. Dabei soll er sich möglichst divers aus von sexualisierter Gewalt Betroffenen unterschiedlicher evangelischer Kontexte, Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern zusammensetzen. Zu denen zählen laut Konzept besonders die durch Hauptamtliche organisierte Kinder- und Jugendarbeit in Kirchengemeinden oder Einrichtungen und Dienste, in denen Minderjährige und Volljährige in Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen stehen können (Hilfen zur Erziehung, Internate, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe) und die Kinder- und Jugendarbeit, die von Ehrenamtlichen begleitet wird (z.B. Jugendfreizeiten etc.).

Die Expertise von Betroffenen wird zur Umsetzung des 11-Punkte-Handlungsplans der EKD gegen sexualisierte Gewalt wertgeschätzt und benötigt, heißt es auf der EKD-Internetseite zum Aufruf. Aufarbeitung und Prävention erforderten die intensive Begleitung durch die Leitungsebene. Unter Beachtung der föderalen Struktur der evangelischen Kirche hatte die Kirchenkonferenz im September 2018 einen fünfköpfigen «Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt» eingesetzt, dem jetzt der neue Betroffenenbeirat zur Seite gestellt wird.

Interessenbekundung zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat können bis spätestens zum 24.01.2020 (Datum des Eingangs) per E-Mail oder per Post an die EKD, Kirchenamt, z. H. Frau Lina Knauer (lina.knauer@ekd.de bzw. Herrenhäuser Str. 12, 30149 Hannover) gesendet werden. Dafür ist ein ausgefüllter Interessenbekundungsbogen erforderlich, der auf der Internetseite der EKD heruntergeladen werden kann (s. Linktipp). Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird der Postweg empfohlen.

Ansprechpartnerin für Fragen: Referentin Nicole Segert, Tel.: (0511) 27 96 283, E-Mail:  nicole.segert@ekd.de (09.12.2019)

Linktipp:

Den ausführlichen Aufruf zur Interessenbekundung mit den entsprechenden Unterlagen finden Sie im Internet unter:

ekd.de/(...)

Ratgeber:

Im ekkw.de-Ratgeberbereich «Hilfe bei sexualisierter Gewalt» finden Sie weitere Informationen rund um diesen Themenbereich: