Eingang zum Richtergebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Foto: Rainer Lück/Wikipedia)

Eingang zum Richtergebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Foto: Rainer Lück/Wikipedia)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Feb 2020

Kassel (medio). Die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Beate Hofmann, hat die Politik zu einer raschen Neuregelung der Sterbehilfe aufgefordert. Sie schließt sich damit einer Forderung der Nordkirche an, deren Bischöfinnen und Bischöfe gestern zudem einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe eine deutliche Absage erteilt hatten.

In der Stellungnahme der Nordkirche heißt es: «Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Schwächen der bisherigen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Im Urteil heißt es aber ausdrücklich, dass der Gesetzgeber sehr wohl das Recht hat, die Suizidhilfe zu regulieren.» Hier müsse die Politik rasch handeln, so Bischöfin Hofmann. Auch sei eine kommerzialisierte Sterbehilfe nicht mit dem christlichen Menschenbild vereinbar. Aus christlicher Sicht ständen Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Mitmenschlichkeit an erster Stelle – und nicht Gewinn und Profit.

Bischöfin Dr. Beate Hofmann (Archivfoto: medio.tv/Schauderna)

Bischöfin Dr. Beate Hofmann (Archivfoto: medio.tv/Schauderna)

In der Stellungnahme heißt es weiter: «Todkranke Menschen brauchen am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung und kompetente Gegenüber für ihre Ängste und Fragen – jede Diskussion sollte von diesem Punkt aus geführt werden. Für diese Hilfe im Sterben sind Hospize und Palliativmedizin am besten geeignet, sie brauchen daher dringend – insbesondere politisch – Unterstützung und Stärkung. Die dort tätigen Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte müssen sich aber auch auf sicherem rechtlichen Grund bewegen können.»

Bischöfin Hofmann plädierte ebenso wie die Nordkirche dafür, dass die nun anstehende politische Debatte sensibel geführt werde. Die inneren und äußeren Konflikte und Fragestellungen, die Sterbende und ihre Angehörigen bewegten, seien behutsam aufzunehmen. In einer immer älter werdenden Gesellschaft müsse die Würde und der Schutz hochbetagter Menschen im Mittelpunkt stehen. Eine leichtfertige und kommerzialisierte Sterbehilfe dürfe es daher nicht geben. (27.02.2020)

Linktipp:

Weitere Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsberichts vom 26. Februar 2020 - Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig - finden Sie im Internet unter:

bundesverfassungsgericht.de/(...)