(Foto: medio.tv/Schauderna)

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Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 17 Jan 2020

Berlin/Kassel (medio). Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag für die Zustimmungslösung bei Organspenden gestimmt. Damit ist eine Organentnahme nur möglich, wenn die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Beate Hofmann, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Was mit dem Körper eines Menschen nach dessen Tod passiert, müsse jeder selbst entscheiden können, so Hofmann. Zu dieser Entscheidung gebe es eine ethische Verpflichtung. Andere könnten nicht über den Körper des Menschen verfügen, nur weil er diese Entscheidung nicht getroffen habe, sagte die Bischöfin in einem Interview am Donnerstagabend gegenüber dem Medienhaus der Landeskirche.

In der erweiterten Zustimmungslösung, bei der die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig erneut zu ihrem Willen für oder gegen eine Organentnahme befragt werden sollen, sieht Hofmann die Möglichkeit, immer wieder über eine Spende nachzudenken und bereits getroffene Entscheidungen erneut zu überprüfen. Zudem befürwortet sie das mit der Zustimmungslösung verbundene Online-Register, in dem die Spendenbereitschaft dokumentiert werden soll.

Bischöfin Dr. Hofmann sagte im Interview, dass sie selbst schon lange einen Organspendeausweis besitze. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf einen erweiterten Organspendeausweis, den die Evangelische Frauenarbeit entwickelt hat. Dieser frage sehr genau danach, was wofür gespendet werden soll und welche Bedingungen für die Organentnahme gelten. Als Beispiel nannte Hofmann die Entscheidungsmöglichkeit, ob eine Entnahme unter Vollnarkose geschehen soll. Damit würden besonders jene Fragen aufgenommen, die bei den Menschen mit Ängsten oder Misstrauen verbunden sind, so die Bischöfin.

Hintergrund: Abstimmung im Bundestag

Die Abgeordneten des Bundestags haben am Donnerstag (16.1.) in dritter Lesung mit deutlicher Mehrheit für die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung bei Organspenden votiert. Dafür sprachen sich 432 Abgeordnete aus, dagegen 200 Parlamentarier, 37 enthielten sich. Wie bei ethischen Themen üblich, entschieden die Abgeordneten nach der etwa zweistündigen Debatte nur nach ihrem Gewissen - der Fraktionszwang wurde aufgehoben. Mit ihrer Entscheidung haben die Abgeordneten eine Widerspruchslösung abgelehnt, mit der der Staat davon ausgegangen wäre, dass grundsätzlich jeder Bürger ein potenzieller Organspender sei - außer, er hätte ausdrücklich widersprochen. (17.01.2019)

Bischöfin Dr. Beate Hofmann (Foto: medio.tv/Schauderna)

Bischöfin Dr. Beate Hofmann (Foto: medio.tv/Schauderna)

Linktipp:

Informationen zum Organspende-Ausweis der Evangelische Frauen in Deutschland e.V. mit Bestellmöglichkeit finden Sie im Internet unter:

organspende-entscheide-ich.de