Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 06 Aug 2012

Kassel (medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, hat den Entwurf eines «Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung» scharf kritisiert, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. Derzeit liege zwar erst ein Referentenentwurf vor, dennoch sei es schlicht erschreckend, wie knappe Gesetzesformulierungen «mit der Konsistenz von weichem Gummi mit elementaren Fragen des Lebens umgehen». Der Gesetzentwurf widerspreche der eigenen Gesetzesbegründung. Dort werde ausgeführt: Es müsse verhindert werden, dass «durch eine scheinbare Normalität der 'unterstützten' Selbsttötung gerade für schwer kranke und alte Menschen ein – wenn auch nur von diesen so empfundener – Erwartungsdruck entsteht, ihren Angehörigen oder der Gemeinschaft durch ihren Pflegebedarf nicht dauerhaft 'zur Last zu fallen'» und sich «für ihren Wunsch, weiterleben zu wollen, gegenüber ihrem unmittelbaren Umfeld oder der Gesellschaft insgesamt rechtfertigen zu müssen“. Dem stimmt Bischof Hein zu, gibt jedoch zu bedenken: «Diese 'scheinbare Normalität' wird nicht nur durch gewerbsmäßig Handelnde erzeugt, sondern ebenso durch ein Gesetz, das die 'Förderung der Selbsttötung' durch 'nahestehende Personen' de facto normalisiert.»

Menschliches Leben sei, so Hein weiter, ein Geschenk. Jeder einzelnen Phase komme eine unantastbare Würde zu. «Als 'Ebenbild Gottes' ist der Mensch nicht unbegrenzt autonom. Vom christlichen Standpunkt aus darf das Verlangen nach aktiver Einleitung von Maßnahmen, die den Tod zur Folge haben, nicht zur Regel werden», betont Bischof Hein.

Wenn es nach dem Gesetzentwurf «nahestehenden Personen» und damit auch Ärzten möglich sein solle, straffrei bei der Selbsttötung zu assistieren, müsse die Frage gestellt werden, ob dann noch vom «hehren Pathos einer freien Entscheidung zur Selbsttötung gesprochen» werden könne.

Bischof Hein tritt demgegenüber erneut für die Förderung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit ein. «Hier erfahren Sterbende angemessene Hilfe unter den besonderen Bedingungen des nahenden Lebensendes. Auch das 'Sterben lassen' ohne weiteres hinauszögerndes Eingreifen ist eine ethisch verantwortbare ärztliche und pflegerische Handlungsoption.» (02.08.2012)