Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 12 Mär 2007

Wiesbaden (medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, hat sich klar gegen eine «aktive Sterbehilfe» ausgesprochen. Auch die nicht strafbare Assistenz oder Beihilfe zur Selbsttötung dürfe nicht zu einem rechtskonformen Einfallstor der Befürwortung einer «aktiven Sterbehilfe» werden, sagte  Hein am Montag (12.3.) auf einem Symposium des Hessischen Landtags «Schutz des Lebens und Selbstbestimmung am Lebensende» in Wiesbaden.

Das menschliche Leben sei ein Geschenk und jeder einzelnen Phase menschlichen Lebens komme die Würde der Gottesebenbildlichkeit zu. Als «Ebenbild Gottes» sei der Mensch aber auch gegenüber Gott verantwortlich und nicht unbegrenzt autonom. Vom christlichen Standpunkt aus dürfe demnach auch das Verlangen nach aktiver Einleitung von Maßnahmen, die den Tod zur Folge haben, keinesfalls bindender Inhalt einer Patientenverfügung sein, so der Bischof.

Die Befürworter einer «aktiven Sterbehilfe» fragte der Bischof, welche Rolle wirtschaftliche Überlegungen zukünftig spielen, welchen Einflüssen die Ärzte ausgesetzt sein werden und ob unter diesem möglichen Druck auf alte und kranke Menschen wirklich mit «hehrem Pathos von einer freien Entscheidung zur Selbsttötung gesprochen» werden könne. Nach Heins Auffassung würden die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen ausreichen, das Lebensende würdevoll zu gestalten.

In der Palliativmedizin und in der Hospizarbeit würde deutlich, was «Leben bis zuletzt» bedeuten könne, da hier Sterbende eine Hilfe zum Leben unter den besonderen Bedingungen erfahren würden. Für diese Sterbebegleitung sei zu prüfen, ob Angehörige befristet von ihren beruflichen Pflichten freigestellt werden könnten. Gegen einen ökonomischen Rigorismus müsse auch die letzte Lebensphase gesellschaftlich wie individuell verantwortlich gegenüber Gott und unseren Nächsten gestaltet werden. (12.03.2007)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier den Beitrag von Bischof Hein beim Symposium des Hessischen Landtags im Wortlaut:

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