Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 19 Jun 2009

Kassel (epd). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, hat den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Neuregelung der Patientenverfügung bedauert. Die im verabschiedeten Gesetzesentwurf formulierte Selbstbestimmung des Patienten werde der Problematik ethischer Entscheidungen am Lebensende oder in lebensbedrohlichen Situationen nicht gerecht, erklärte Hein am Freitag in Kassel.

«Vom christlichen Standpunkt aus ist die getroffene Regelung zu weitreichend, da sie unter dem Vorzeichen vermeintlicher Selbstbestimmung des Patienten das Gebot, Leben zu erhalten, preisgibt», erläuterte der Bischof. Das Argument, eine solche Regelung entspreche gerade der Menschenwürde und sei Ausdruck menschlicher Autonomie, sei ausdrücklich zurückzuweisen. Der Verzicht auf ein Gesetz wäre besser gewesen als eine Regelung, welche die Fragestellungen nicht angemessen beantworten kann.

Hein würdigte allerdings die Ernsthaftigkeit, mit der die Debatte im Bundestag geführt worden sei. Es sei erkennbar gewesen, dass die Abgeordneten sehr genau das Für und Wider der einzelnen Anträge abgewogen hätten. Die Tragweite der zu treffenden Entscheidung sei allen bewusst gewesen. Keiner habe sich seine Entscheidung zu dieser Thematik, die viele Menschen bewegt, leicht gemacht. (19.06.2009)