Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 12 Jun 2012

Kassel (medio). Das Bundessozialgericht hat am Montag (11.6.) in Kooperation mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einen Vortragsabend mit Diskussion zum Thema «Auf dem 'Dritten Weg' in die Zukunft?» veranstaltet. Redner des Abends waren laut Ankündigung der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein (Kassel), der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Dr. Ernst Fischermeier (Erfurt), der Leiter der Rechtsabteilung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Oberkirchenrat Dr. Christoph Thiele (Hannover) und Beate Eishauer (Marburg), Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitervertretung in diakonischen Einrichtungen in Kurhessen-Waldeck. Die Diskussion wurde vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, moderiert. Veranstaltungsort war der Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozialgerichtes am Graf-Bernadotte-Platz in Kassel.

In seinem Vortrag umriss Bischof Hein den Begriff «Dienstgemeinschaft» von seinem Ursprung bis zur heutigen Verwendung im Arbeitsrecht. Hein betonte, dass das «Doppelgebot der Liebe» (Markus 12,29-31) auch bei der Ausdifferenzierung von Diensten in der jungen Christenheit leitend war, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit. In ausdifferenzierten «Ämtern» oder «Diensten» (1. Korinther 12,5) würden sich sowohl Vielfalt als auch Einheit der christlichen Gemeinde konkretisieren. Leitend sei stets der Gedanke gewesen, von der Einheit der Kirche und des ihr von Christus gegebenen Auftrags auszugehen, so der Bischof. Dieser konkretisiere sich in unterschiedlichen Handlungsfeldern, lasse sich aber stets auf Christus zurückführen. «Was wir mit 'Dienstgemeinschaft' sachgerecht umschreiben, ist also die uns vorgegebene Bedingung, dem Auftrag Jesu Christi sachgemäß entsprechen zu können», erläuterte der Bischof.

Die Aufgabe bestehe darin, den Begriff der «Dienstgemeinschaft« so weiter zu entwickeln und zu füllen, «dass er auch künftig theologisch sachgerecht und zugleich juristisch handhabbar zu beschreiben vermag, was die Besonderheit kirchlicher und diakonischer Arbeitsverhältnisse ausmacht», so Hein. Mit der Verwendung dieses Begriffs verbinde sich ein hoher unternehmensethischer Anspruch für Kirche und Diakonie, «an dem wir uns messen lassen wollen», schloss Bischof Hein.

Am Ende der Veranstaltung bekräftigten der Präsident des Bundessozialgerichtes, Peter Masuch, und Bischof Hein, diese Gespräche fortzuführen.
Kassel als Sitz eines obersten Bundesgerichtes und einer evangelischen Landeskirche sei prädestiniert für einen theologisch-juristischen Diskurs, zumal mit der Evangelischen Akademie in Hofgeismar ein dritter – für den Dialog stehender – Partner sich beteiligen werde. (12.06.2012)

Weitere Impressionen von der Veranstaltung

 

Download:

Lesen Sie hier den Vortrag «'Dienstgemeinschaft': Theologische Annäherungen an einen arbeitsrechtlichen Begriff» von Bischof Martin Hein im Wortlaut:

PDF-Dokument