Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 05 Mai 2010

Kassel (medio). Am Montag, dem 3. Mai 2010, hat der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-.Waldeck, Bischof Prof. Dr. Martin Hein, den Generalkonsul der Türkischen Republik, Ilhan Saygili (Frankfurt) in Kassel im Haus der Kirche empfangen In dem in einer offenen Atmosphäre geführten Gespräch wurden Fragen des Miteinanders von Christen und Muslimen besprochen. Bischof Hein, der als Vertreter der EKD gerade von dem Treffen der Europäischen Religionsführer aus Istanbul zurückgekehrt war, wies auf die Einhaltung der Religionsfreiheit hin. Der Generalkonsul sagte in diesem Zusammenhang, dass die Türkei sich als Anwalt für alle türkischen Bürger verstehe, also auch der jüdischen und christlichen Bürger der Türkei.

Einen breiten Raum nahm die Erörterung ein, welche Voraussetzungen für die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichtes in Hessen erfüllt sein müssen. Das Grundgesetz sieht ein geordnetes Miteinander von Religionsgemeinschaften und Staat vor. Bei diesem Erfordernis, so der Generalkonsul, habe der Islam eine andere Prägung. Er kenne nicht die Verfasstheit einer islamischen Religionsgemeinschaft im Gegenüber zu dem Staat. Bischof Hein betont, dass es nur einen Standard für den Religionsunterricht nach Grundgesetz Artikel 7 geben könne. Die Vorgaben des Grundgesetzes zu erfüllen, gehöre zu den zu erbringenden Integrationsaufgaben.

An dem Gespräch nahmen teil die Vizekonsulin Ayse Zeynep Sezen, der Religionsattaché Dr. Yasar Seracettin Baytar, der DITIB Landesbeauftragte für interreligiöse und interkulturelle Zusammenarbeit Selcuk Dogruer sowie OLKR Prof. Dr. Wilhelm Richebächer und der Islambeauftragte Pfarrer Konrad Hahn. (03.05.2010)