Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 15 Okt 2014

Kassel (epd/medio). Für ein Verbot kommerzieller Beihilfe zum Suizid hat sich am Dienstagabend (14.10.) in Kassel Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), ausgesprochen. Einem Menschen zum Tod zu verhelfen dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns werden, sagte Hein auf dem 5. Evangelischen Juristenforum der EKKW und des Bundessozialgerichts. Damit wandte er sich gegen entsprechende Gesetzesvorschläge, die demnächst im Bundestag diskutiert werden sollen. Vielmehr müsse es bei schwer leidenden, todgeweihten Menschen darum gehen, Unerträgliches ertragbar zu machen, sagte Hein. Dazu müssten die Palliativmedizin und die Hospizarbeit stärker gefördert werden.

Zuvor hatte der Jurist Jochen Taupitz, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, einen auch von ihm getragenen Gesetzesvorschlag zu einer Regelung des assistierten Suizids vorgestellt. Demnach solle die Beihilfe zum Suizid zwar grundsätzlich verboten sein, in bestimmten Ausnahmefällen aber erlaubt werden können.

Voraussetzungen für eine Ausnahme seien unter anderem, dass der Patient unheilbar krank und volljährig sei und eigenverantwortlich entscheiden könne. «Das Selbstbestimmungsrecht steht über der Pflicht zum Leben», sagte Taupitz. Gleichwohl müsse das Hauptziel eines Gesetzes sowie der ärztlichen Beratung die Verhinderung eines Suizides sein.

Bischof Hein: «Es darf nicht Standard werden, Menschen zum Tod zu verhelfen»

Hein warnte hingegen davor, einen assistierten Suizid, bei dem ein Arzt einem Patienten ein tödliches Mittel bereitstellt, das dieser aber selbst zu sich nehmen muss, zu institutionalisieren. Dadurch würden sich die ethischen Maßstäbe verschieben. «Es darf nicht Standard werden, Menschen zum Tod zu verhelfen», sagte er. Ein Suizid hinterlasse auch Spuren bei den Angehörigen und in der gesamten Gesellschaft.

Stellvertretender Ethikrats-Vorsitzender Taupitz: Neues Gesetz muss Klarheit schaffen

Taupitz verwies bei der Vorstellung seines Vorschlages auch auf die unklare Rechtslage. So gebe es unterschiedliche Berufsordnungen in den verschiedenen Landesärztekammern. In zehn von 17 Kammern sei ärztliche Beihilfe zum Suizid ausdrücklich verboten, in anderen sei dies so explizit nicht der Fall. Das Betäubungsmittelrecht allerdings verbiete eine Beihilfe, ebenso das ärztliche Standesrecht. Hier müsse ein neues Gesetz Klarheit schaffen.

Zur Frage der Bewertung eines Suizides erklärte Hein, dass dieser die «äußerste Möglichkeit evangelischer Freiheit» darstelle. Er sei allerdings nicht gottgewollt. Eine christliche Beratung von suizidwilligen Menschen in dieser Frage könne daher nicht ergebnisoffen sein. Hier gelte eine «Option für das Leben». Ein letztes Urteil über Menschen, die Suizid begehen, dürfe aber nicht gefällt werden.

Diskussion im Anschluss: Bei aller lebensbejahenden Beratung freie Gewissensentscheidung respektieren

In der sich an die Vorträge anschließenden Diskussion würdigten Teilnehmer den Versuch einer strafgesetzlichen Regelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid, anderen lehnten ihn wiederum ab. Zudem wurde die Rolle der Ärzte in dem von Prof. Taupitz vorgestellten Gesetzesvorschlag problematisiert, heißt es in einer Mitteilung der Landeskirche. Plädiert wurde für eine unabhängige Beratung Sterbewilliger, vergleichbar mit der Schwangerschaftsberatung.

Vertreter der Palliativmedizin und Hospize wiesen darauf hin, dass es trotz guter Pflegeangebote für viele Schwerkranke eine große Herausforderung sei, in der Abhängigkeit von anderen eine neue Qualität von Würde zu erkennen. Referenten und Diskutanten stimmten darin überein, dass bei aller lebensbejahender Beratung letztlich die freie Gewissensentscheidung des Sterbewilligen respektiert werden müsse.

Impressionen vom 5. Evangelischen Juristenforum

Stichwort Evangelisches Juristenforum

Seit dem Jahr 2012 bietet das Evangelische Juristenforum des Bundessozialgerichts und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine bundesweite Plattform für Diskussionen im Schnittfeld von Recht und Theologie. Im Zentrum der vergangenen Foren mit renommierten Theologen und Juristen standen die Themen «Kirchliches Arbeitsrecht - Auf dem 'Dritten Weg' in die Zukunft?», «Familie, Ehe, Partnerschaft im Wandel gesellschaftlicher, rechtlicher und theologischer Perspektiven»,  «Religionsfreiheit und Säkularisierung. Europäische Perspektiven» sowie «Chancen und Herausforderungen einer gelungenen Willkommenskultur».

Im 6. Evangelischen Juristenforum soll am 2. März 2015 um 18 Uhr im Bundessozialgericht der interdisziplinären Dialog zu den Fragen des assistierter Suizids fortgesetzt werden. Im Fokus werde dann die Palliativmedizin stehen, so die Mitteilung. (15.10.2014)

Download:

Hier finden Sie eine Dokumentation zum 5. Juristenforum, die die Redebeiträge und eine Zusammenfassung der Diskussion enthält.

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Im Wortlaut:

Lesen Sie hier den Vortrag von Bischof Martin Hein im Wortlaut:

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Programmflyer des 5. «Evangelischen Juristenforums» herunterladen:

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