Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 01 Feb 2019

Kassel (medio/epd). «Ich denke, dass wir als evangelische Kirche den Kompromissvorschlag der großen Koalition mittragen können, denn er differenziert deutlich zwischen Werbung und Information», sagte Bischof Martin Hein über den Gesetzesentwurf zum Paragrafen 219a, den die Koalition am 28.1. als Entwurf vorgelegt hat.

«Werbung für einen rechtswidrigen Tatbestand, also für Abtreibung, halte ich in der Tat für widersprüchlich», so der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gegenüber dem Medienhaus der Landeskirche. «Ich kann nicht für etwas werben, das im Grundsatz verboten ist, aber straffrei gehalten wird. Informationen halte ich dagegen für ausgesprochen wichtig. Vor allem wenn sie ergebnisoffen erfolgen.»

Der Entwurf der großen Koalition sieht eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen vor: Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch nicht darüber informieren, wie sie diese durchführen. Das bleibt weiterhin strafbar. Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste der Ärzte führen, die Abtreibungen vornehmen. Der Entwurf soll bereits am 6. Februar im Bundeskabinett beraten werden.

Die Diskussion um den Paragrafen 219a hat auch eine Debatte um den Paragrafen 218 ausgelöst, der den Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe stellt. Dazu sagte Hein: «Persönlich will ich offen gestanden sagen, dass ich eine Abschaffung des Paragrafen 218 nicht zustimmen könnte.» Hein hoffe jedoch, dass der jetzt gefundene Kompromiss zu 219a dazu beiträgt «das gesamte Feld wieder etwas stärker in ruhiges Fahrwasser zu bringen und eine sachliche Diskussion zu ermöglichen».  (01.02.2019)

 

Bischof Martin Hein (Foto: medio.tv/Schauderna)

Bischof Martin Hein (Foto: medio.tv/Schauderna)