Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 15 Aug 2012

Kassel (medio). In einem Grußschreiben zum Ende des Fastenmonats Ramadan und dem damit verbundenen Fest des Fastenbrechens nahm der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, Stellung zu dem Urteil des Kölner Landgerichts über die Beschneidung, teilte die landeskirchliche Pressestelle am Mittwoch mit. Das Schreiben war an die islamischen Teilnehmer des «Tages des Dialoges» in Hessen gerichtet.

Der Bischof betonte, dass es im Zuge dieser jährlich stattfindenden Treffen der beiden evangelischen Landeskirchen und der islamischen Verbände gelungen sei, aus dem jeweiligen Glauben heraus die gemeinsame Verantwortung für das Zusammenleben zu verdeutlichen. Seine Bestürzung drückte Hein über das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung aus. Es habe zu einer «bisher nicht gekannten Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Religionsfreiheit in Deutschland» geführt. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden. Auch wenn die Beschneidung bei Christen nicht vollzogen werde, so müssten wir doch für diejenigen eintreten, die nun in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt würden, so Hein.

Ebenfalls thematisierte der Bischof den islamischen Religionsunterricht. Es sei zu begrüßen, dass auf Seiten der islamischen Verbände die Ermöglichung eines islamischen Religionsunterrichtes als ordentlichem Lehrfach an hessischen Schulen vorangekommen sei. Abschließend drückte Bischof Hein seine Hoffnung aus, dass die von jedem religiösen Fest ausgehende Versöhnung zum Frieden führe, was er besonders im Blick auf die Menschen in Syrien wünsche. (15.08.2012)