Laut Gesetzesentwurf sollen einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden können, wenn er oder seine Hinterbliebenen sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Bislang ist das nur bei ausdrücklicher Einwilligung möglich. (Foto: BZgA/Welsch)

Laut Gesetzesentwurf sollen einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden können, wenn er oder seine Hinterbliebenen sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Bislang ist das nur bei ausdrücklicher Einwilligung möglich. (Foto: BZgA/Welsch)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 12 Sep 2018

Kassel (epd/medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, hat sich gegen die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeregte Widerspruchslösung beim Thema Organspende gewandt. «Ich halte davon nichts», sagte er am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Grund, dass es in Deutschland zu wenig Organspender gebe, liege vor allem in einem Vertrauensverlust der Menschen infolge des unzuverlässigen Systems. «Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen», sagte Hein.

Hein, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, betonte zugleich, dass er Organspenden keineswegs ablehne. So sei er Schirmherr des Organspendeausweises der Evangelischen Frauen in Deutschland und besitze auch selbst einen solchen. «Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende», betonte er.

Eine Widerspruchsregelung könne den Eindruck vermitteln, dass man sich mit einem Widerspruch einem grundsätzlichen Anspruch widersetze, kritisierte er. Gleichwohl sei die Situation für alle diejenigen sehr bitter, die auf ein Spenderorgan warteten. Mit guter Aufklärung könne aber die Spendenbereitschaft erhöht werden, sagte Hein.

Auch der Deutsche Ethikrat werde in Kürze eine Stellungnahme zum Vorschlag des Gesundheitsministers abgeben, kündigte Hein an. Er bezweifle aber, dass diese einhellig ausfallen werde. Gewiss gebe es auch gute Gründe für eine Lösung im Sinne des Vorschlags des Gesundheitsministers, die in ähnlicher Form auch in anderen europäischen Ländern angewandt werde. Für Deutschland würde ein solcher Paradigmenwechsel aber zu schnell kommen.

Stichwort: Widerspruchslösung

In dem Entwurf für ein Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) regt Bundesgesundheitsminister Spahn die sogenannte doppelte Widerspruchslösung an und spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte dazu aus. Die doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden können, wenn er oder seine Hinterbliebenen sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Bislang ist die Organspende nur bei ausdrücklicher Einwilligung (Entscheidungslösung) möglich. (12.09.2018)