Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 04 Mär 2013

Pullach/Kassel (medio). Anlässlich des 40. Jahrestages der Verabschiedung der «Leuenberger Konkordie» hat der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, die Überwindung der verbliebenen konfessionellen Unterschiede in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angemahnt. Hein äußerte sich im Rahmen eines Vortrags unter dem Titel «Typisch lutherisch, typisch reformiert – oder einfach evangelisch?» während eines theologischen Studienseminars der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zum Stand der innerprotestantischen Ökumene am 21. Februar in Pullach, teilte die Pressestelle der Landeskirche mit.

Der Bischof erläuterte am Beispiel Kurhessen-Waldecks, wie sich aus unterschiedlichen protestantischen Bekenntnissen der Reformationszeit eine gemeinsame Landeskirche entwickelt habe, die sich heute bewusst «evangelisch» nenne, ohne damit ihre konfessionellen Prägungen zu leugnen. Der Begriff «evangelisch» sei keine Verlegenheitslösung, sondern ebenso sachgemäß wie nach vorne hin offen: «Ihm gehört die Zukunft!», sagte Bischof Hein.

Angesichts des längst erreichten innerprotestantischen Konsenses in der Lehre von Evangelium und Abendmahl, der sich in der Leuenberger Konkordie ausdrücke, sei die Rede von der "versöhnten Verschiedenheit" irreführend. Nach dem Augsburger Bekenntnis von 1530 genüge es «zur wahren Einheit der christlichen Kirche», im Verständnis des Evangeliums und des Abendmahls übereinzustimmen. Diese Bedingung werde durch die Klärungen der Leuenberger Konkordie erfüllt. «Die Leuenberger Konkordie», so spitzte der Bischof zu, «entfaltet keine 'versöhnte Verschiedenheit', sondern begründet eine 'versöhnte Gemeinschaft'!».

Daraus folgert Hein für den weiteren Weg der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): «Was hindert es, zumindest in Deutschland auch gemeinsam 'Kirche' zu werden?» Die Geschichte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zeige, dass dies möglich sei. Hein schlug vor, die entsprechenden Passagen der Leuenberger Konkordie zur gemeinsamen Bekenntnisgrundlage der EKD zu erklären und ausdrücklich in die Grundordnung der EKD als Kirche aufzunehmen. Die immer wieder aufgeworfene Frage nach dem Bekenntnis der EKD sei damit beantwortet.

Stichwort: «Leuenberger Konkordie»

Vom 12. bis 16. März 1973 wurde auf dem Leuenberg bei Basel der endgültige Text der «Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie)» erarbeitet und den beteiligten Kirchen übergeben. Damit wurde die Kirchengemeinschaft zwischen den lutherischen, reformierten und den aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder ermöglicht. (04.03.2013)

Download:

Hier können Sie den Vortrag von Bischof Hein «Typisch lutherisch, typisch reformiert – oder einfach evangelisch?» herunter laden:

PDF-Dokument

Linktipp:

Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) finden Sie im Wortlaut auf den Internetseiten der EKD unter:

ekd.de/(...)