Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 14 Jan 2010

Marburg (medio). Unter dem Titel «Religionsfreiheit nach dem Grundgesetz» sprach der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, am Mittwochabend (13.1.) vor Studierenden und Gästen im Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiatenanstalt in Marburg. Hein stellte in seinem Vortrag die Religionsfreiheit als ein in Deutschland durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht heraus, das jedem unter dem Aspekt der positiven Religionsfreiheit ermögliche, seine Religion frei und öffentlich auszuüben.

Ebenso gewähre das Grundgesetz mit dem Aspekt der negativen Religionsfreiheit dem Einzelnen auch Schutz vor religiösen Zwängen. Dieses Abwehrrecht dürfe der positiven Religionsfreiheit aber nicht übergeordnet werden, erläuterte Hein. Vielmehr gewährleiste gerade der Vorrang des Rechtes auf religiöse Entfaltung, dass in unserer Gesellschaft weltanschauliche Differenzen nebeneinander bestehen könnten, so der Bischof.

Bischof Hein war als «Mittwochsgast» in das Collegium Philippinum nach Marburg eingeladen worden, teilte der Repetent der Hessischen Stipendiatenanstalt, Pfarrer Henning Reinhardt, mit. Erklärtes Anliegen der im Semester wöchentlich stattfindenden Abende sei es, den Gedanken der fachübergreifenden Bildung lebendig zu halten. Dazu werden als Referenten regelmäßig Personen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft eingeladen, so Reinhardt weiter. 

Das Collegium Philippinum ist ein Studentenwohnheim der Marburger Universität und wurde von Landgraf Philipp im Rahmen seiner reformatorischen Bildungsreform im Jahre 1529 gegründet. Heute beherbergt es in zwei Nebengebäuden des Marburger Schlosses etwa 40 Studierende aus verschiedenen Herkunftsländern, die durch das Prinzip der Selbstverwaltung für das Haus Verantwortung übernehmen. (14.01.2010)

Linktipp:

Das Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiatenanstalt in Marburg finden Sie im Internet unter:

uni-marburg.de/stipe