Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 18 Okt 2011

Kassel (medio). Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Patentierung von Stammzellen für wissenschaftliche Zwecke nicht zu erlauben. Die Entscheidung sei ein Schritt in die richtige Richtung, so der Bischof. Auch künstlich befruchtete Stammzellen seien Embryonen und somit vollwertiges und schützenswertes menschliches Leben, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeskirche.

Bereits während der Debatte um die Lockerung der Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik in Deutschland hatte Bischof Hein Bedenken geäußert und gentechnische Verfahren am lebenden menschlichen Organismus deutlich abgelehnt. Eingriffe in das Erbmaterial und in die lebende Zelle von Embryonen seien eine Grenzüberschreitung, die immer weitere Konsequenzen für den Umgang mit Leben und besonders mit menschlichem Leben hätten, so Hein.  

Das Gericht sehe ganz richtig, dass eine nur auf wissenschaftliche Zwecke ausgerichtete Patentierung solcher Verfahren nicht möglich sei, erklärte Hein. Vielmehr ziele eine Patentierung auf kommerzielle und industrielle Verwertung. Nicht alles, was medizinisch oder technisch möglich sei, müsse auch umgesetzt werden. Hier seien vom biblisch-christlichen Menschbild aus deutliche Vorbehalte zu formulieren. Das Leben ist ein Geschenk Gottes, das eigenmächtiger oder fremder Verfügung weitestgehend entzogen und unserem Schutz anvertraut ist, erklärte der Bischof. (18.10.2011)

Linktipp:

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie hier (PDF-Dokument):

curia.europa.eu/(...)