Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 14 Jan 2011

Kassel (medio). Am vergangenen Montag (11.01.) ging es beim «Medizin-ethischen Gespräch» in den Diakonie-Kliniken Kassel um grundsätzliche Fragen zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID). Bischof Prof. Dr. Martin Hein sprach in einer fachlichen Diskussionsrunde mit Ärzten und anderen Mitarbeitenden des christlichen Kasseler Krankenhauses. Dabei betonte Hein, dass es nicht möglich sei, zwischen wertvollem und weniger wertvollem, gar unwertem Leben entscheiden zu wollen. Nicht der Wert, sondern die Würde und Rechte jedes einzelnen Menschen seien entscheidend – und damit auch dessen Lebensrecht. «Besondere Leistungen, Fähigkeiten und Charaktereigenschaften steigern diese Würde nicht, wie ihr Fehlen sie nicht mindert.»

Bereits durch die Pränatale Diagnostik, die die Früherkennung von Krankheiten des ungeborenen Kindes im Mutterleib ermöglicht, habe sich das gesellschaftliche Klima gegenüber Behinderten verändert. «Auf diese Weise entsteht ein gesellschaftlicher Druck zur Abtreibung behinderter Kinder, dem bald auch ein finanzieller Druck folgen könnte, indem man behauptet, dass es die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht hinnehmen könne, für die unterlassenen Untersuchungen und das daraus resultierende Ergebnis finanziell in Anspruch genommen zu werden», so der Bischof weiter. Hein warnte, dass man sich auf eine schiefe Ebene begeben würde, wenn man nun auch noch die PID zuließe, um schwerste Behinderungen bei Embryonen zu entdecken, deren Eltern genetisch vorbelastet sind. «Vielleicht male ich zu schwarz, aber ich fürchte, dass man Schritt für Schritt den Katalog erweitern wird, bis schon leichte Behinderungen zu negativen Selektionen führen.» Doch wer entscheide über die Schwere und Zumutbarkeit einer Behinderung? «Wir wissen nicht alles, und müssen dennoch entscheiden: Das bringt ein hohes Irrtumsrisiko mit sich», so der Bischof.
 
Hein halte die PID daher für nicht vereinbar mit dem biblisch-christlichen Menschenbild und stehe dieser entsprechend skeptisch gegenüber. Doch was er über die Begrenztheit menschlicher Einsicht und die Irrtumsmöglichkeit gesagt habe, gelte auch für ihn. Daher solle seine Stellungnahme «ein Beitrag zur Versachlichung, zur Klärung und Urteilbildung sein – nicht mehr und nicht weniger!» (14.01.2011)