Nachfolger oder Nachfolgerin gesucht: Am 29. Septemper 2019 wird Bischof Dr. Martin Hein in den Ruhestand verabschiedet. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Nachfolger oder Nachfolgerin gesucht: Am 29. Septemper 2019 wird Bischof Dr. Martin Hein in den Ruhestand verabschiedet. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 24 Jul 2018

Kassel (medio). Am 29. September 2019 wird Bischof Prof. Dr. Martin Hein in den Ruhestand verabschiedet. In einem Pressegespräch mit dem Präses der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Dr. Thomas Dittmann, und Bischof Hein ist am Donnerstag (2.8.) in Kassel das Nominierungsverfahren für die Bischofswahl 2019 vorgestellt worden.

Wer kann vorgeschlagen werden?

«Um das Bischofsamt bewirbt man sich nicht selbst», erläuterte Präses Dr. Dittmann: «Wir haben in der Landessynode einen sogenannten Nominierungsausschuss, der die Aufgabe hat, zu überlegen, welche Kandidatinnen und Kandidaten am besten geeignet sind.» Mit 14 stimmberechtigten Mitgliedern sei der Ausschuss zwar nicht klein, jedoch gewährleiste die Größe eine breitere Kenntnis der infrage kommenden und vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, zumal auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer einer anderen Landeskirche vorgeschlagen und gewählt werden könne.

In einem breit angelegten Beteiligungsprozess sind die Kirchenmitglieder seit dem 31. Juli 2018 eingeladen, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer im Dienst der Landeskirche bzw. der weiteren EKD-Gliedkirchen für das höchste geistliche Amt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vorzuschlagen. Vorschläge können bis zum 31. August 2018 an den Präses als Vorsitzenden des Nominierungsausschusses gerichtet werden (siehe Anschrift unten).

Sich um eine möglichst umfassende Beteiligung der Kirchenmitglieder zu bemühen sei eine gute evangelische Tradition und wichtig, «damit bewusst und deutlich wird, dass die Bischofswahl nicht von einem kleinen Kreis von Insidern vorentschieden wird, sondern jedes Kirchenmitglied angeht. Dementsprechend muss es möglich sein, dass jedes Kirchenmitglied seine Ideen und Anregungen in den komplexen Beratungsprozess der Kandidatenfindung einspeisen kann», so der Präses. Er persönlich erhoffe sich davon «einen geweiteten Blickwinkel, der gewährleistet, dass wir nach Möglichkeit niemand Geeigneten übersehen.»

Wie erfolgt die Auswahl?

Aus den eingehenden Vorschlägen werde der Nominierungsausschuss voraussichtlich zwei bis drei Kandidatinnen oder Kandidaten ermitteln und sie der Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung 2019 (9. bis 11. Mai) zur Wahl vorschlagen. Die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Amt der Bischöfin / des Bischofs wird dann am 29. September 2019 in einem Festgottesdienst eingeführt.

Bischof Hein: Kandidat braucht Weitblick, starke Nerven und Gottvertrauen

Im Rückblick auf seine eigenen Erfahrungen als Kandidat im Wahlprozess beschrieb der Bischof diese Zeit als anstrengend. Um sich der Wahl zu stellen, brauche es Weitblick und starke Nerven sowie eine gehörige Portion Gottvertrauen: «Die Kandidatinnen und Kandidaten setzen sich der Öffentlichkeit aus und sind damit konfrontiert, auf ihre Vorzüge und Nachteile hin abgeklopft zu werden.» Bischof zu sein bedeute, stets im Licht der Öffentlichkeit zu stehen und sich mit vielen kritischen Anfragen auseinander setzen zu müssen. Man müsse aber die Last des Leitungsamtes nicht allein tragen, sondern sei eingebunden in viele Entscheidungsgremien. Diese seien mit ausgewiesenen Fachleuten in Haupt- und Ehrenämtern besetzt, die ein weites gesellschaftliches Spektrum repräsentierten. «Es ist gut und hilfreich, sich auf diese Erfahrungen verlassen zu können», so Hein: «Persönlich hat mich diese Aufgabe sehr erfüllt und ich blicke gerne und dankbar auf meine Amtsjahre zurück.» (02.08.2018)

Vorschläge für Kandidateninnen und Kandidaten

Vorschläge können schriftlich bis zum 31. August 2018 an den Vorsitzenden des Nominierungsausschusses unter folgender Anschrift gerichtet werden:

Herrn Präses
Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann
Vorsitzender des Nominierungsausschusses
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann

Präses

Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel

Vorsitzender des Nominierungsausschusses
Download:

Kanzelabkündigung zur Bischofswahl, in der Präses Dr. Thomas Dittmann dazu aufruft, bis Ende August Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten zu machen. Die Abkündigung soll in den Gottesdiensten zwischen dem 29.7. und 12.8. zu verlesen werden:

PDF-Dokument

Hintergrund:

Die Wahl einer neuen Bischöfin oder eines neuen Bischofs regelt das Bischofswahlgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Den Gesetzestext finden Sie hier:

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