Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 21 Apr 2011

Kassel (medio). Das Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. (DWKW) hat sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgesprochen und die Landesregierung darum gebeten, sich im Bundesrat für die Streichung des Gesetzes einzusetzen, teilte das DWKW in Kassel mit. Der Vorstandsvorsitzende des DWKW, Landespfarrer Dr. Eberhard Schwarz, unterstützte in einer Erklärung ausdrücklich den Antrag der Kreissynode Ziegenhain an die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Der Antrag sei zwischenzeitlich mit großer Mehrheit zur weiteren Beratung an den Rat der Landeskirche überwiesen worden und stehe nach Aussage des Landespfarrers in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 9. November 2010.

«Es darf nicht sein, dass in Deutschland Menschen mit einem Einkommen leben müssen, welches im Durchschnitt 35 Prozent unter dem Existenzminimum liegt. Eine solche Regelung ist weder mit den Grundsätzen der christlichen Nächstenliebe noch mit dem Menschenwürdeprinzip der Verfassung zu vereinbaren», so Schwarz. Ausdrücklich begrüße das DWKW die Ansicht der Landessozialgerichte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die das Gesetzt als verfassungsrechtlich bedenklich ansehen und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hätten, so der Landespfarrer. Schwarz fordert unabhängig von der Entscheidung der Gerichte als erste Maßnahme die Anpassung der Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dies sei als Sofortmaßnahme umgehend nötig, da selbst die abgesenkten Leistungen seit 1993 nicht erhöht worden seien, so Schwarz weiter.

Mittelfristig sei nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden aber die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zwingend notwendig. Die Erfahrungen der Beratungsstellen vor Ort zeigten, dass das Gesetz Ausgrenzung und Stigmatisierung von Flüchtlingen fördere. «Ich appelliere deshalb an die verantwortlichen Politiker und Regierenden in Hessen, sich gemeinsam mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und dem Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. dafür einzusetzen, das diskriminierende und integrationsverhindernde Gesetz abzuschaffen», so Landespfarrer Dr. Schwarz.

Hintergrund: Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz sichert laut Angaben des DWKW Ausländern und Flüchtlingen ohne gesichertes Bleiberecht die materielle Lebensgrundlage. Anspruchsberechtigt sind Asylsuchende, Ausländer mit Duldung, sonstige ausreisepflichtige Ausländer sowie auch Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen gehören solche für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, den persönlichen Bedarf und die medizinische Versorgung. Ausländer, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe. Nach 48 Monaten können aber unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen in Höhe der Sozialhilfe gezahlt werden. (19.04.2011)

Linktipp:

Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck e.V finden Sie im Internet unter:

dwkw.de