Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 03 Dez 2009

Pfarrer Christian Fischer befragte Prälatin Roswitha Alterhoff zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz.


Pfarrer Fischer:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen in Berlin gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes verstößt und das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Was sagen Sie zu diesem Urteil?

Prälatin Alterhoff: Im Prinzip sollte man Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht kommentieren. Aber in diesem Fall verhehle ich nicht, dass wir uns über dieses Urteil sehr freuen. Es stärkt die Religionsfreiheit und es stärkt vor allen Dingen die Kultur des Sonntags.

Pfarrer Fischer: Welche Auswirkung wird das Urteil auf die Akzeptanz des Sonntags in der Bevölkerung haben?

Prälatin Alterhoff: Ich glaube, dass die Aufmerksamkeit durch dieses Urteil wieder größer wird und damit das Bewusstsein steigt, welches Geschenk uns mit diesem gemeinsamen freien Feiertag gegeben ist.

Pfarrer Fischer: Nun sieht in Hessen die Situation anders aus als in Berlin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich jedoch auf ganz Deutschland. Welche Regelungen wünschen Sie sich für Hessen?

Prälatin Alterhoff: Hessen hat eine sehr gute Feiertagsregelung, die im Grunde genommen schon vorher das eingelöst hat, was das Bundesverfassungsgericht jetzt formulierte. An vier Sonntagen im Jahr können Geschäfte geöffnet werden ab 13 Uhr. Das können die Kommunen selber bestimmen und das genügt auch. Also insofern ist Hessen voraus, was das Ergebnis dieses Urteils betrifft.

Pfarrer Fischer: Frau Prälatin Alterhoff, vielen Dank!

(03.12.2009)