Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 28 Jan 2010

Pfarrer Christian Fischer befragte Bischof Martin Hein zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz des Sonn- und Feiertags sowie zum Ladenöffnungsgesetz in Hessen.


Pfarrer Fischer:
Herr Bischof, am Dienstag wurde im Hessischen Landtag ein neues Feiertagsgesetz verabschiedet. Was waren aus Ihrer Sicht die Knackpunkte bei diesem Gesetz?

Bischof  Hein: Bei diesem Gesetz ging es um die Ausweitung der Regelungen zur Ladenöffnung auch an Sonn- und Feiertagen. Und das war für uns ein Grund, auch im Vorfeld, auf die Bedeutung der christlich bestimmten Feiertage in unserer Gesellschaft hinzuweisen und darauf zu dringen, dass die Lockerungen gerade an Sonn- und Feiertagen nicht ins Unermessliche wachsen.

Pfarrer Fischer: Was kritisieren Sie an der Regelung, die jetzt beschlossen wurde?

Bischof  Hein: Ich habe nicht ganz verstanden, warum sich die Landesregierung nun gerade auf zwei Bereiche bezogen hat, die meines Erachtens volkswirtschaftlich gesehen nur wenig Effekt haben werden, nämlich die Öffnung von Videotheken und Waschanlagen. Gerade im Blick auf Autowaschanlagen kommt mir eine Öffnung am Sonntag relativ absurd vor. Wenn  man sich vorstellt, früher wurde das Auto am Samstag gewaschen, damit es am Sonntag sauber war. Jetzt soll es am Sonntagnachmittag gewaschen werden können, um damit in der Woche zur Arbeit zu fahren. Ich glaube, das Ganze hatte einen symbolhaften Charakter.
Und zu den Videotheken: In zehn Jahren wird es möglicherweise gar keine Videotheken mehr geben, weil man sich dann alle Filme aus dem Internet persönlich herunter laden kann. Ich habe nicht ganz verstanden, warum die FDP-Fraktion an dieser Stelle nun auf diese zwei Bereiche des Wirtschaftslebens besonders Bezug genommen hat, die weder volkswirtschaftlich große Dinge erzeugen, noch etwas zur Sonntagskultur beitragen. Also an der Stelle muss ich einfach sagen, das hätte man unterlassen können.

Pfarrer Fischer: In diesem Gesetz wurden auch die Öffnungszeiten am Gründonnerstag neu geregelt. Wie sieht die neue Bestimmung aus und wie stehen Sie zu dieser Neuregelung?

Bischof  Hein: An dieser Stelle muss ich sagen, dass wir die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten am Gründonnerstagabend begrüßen. Das heißt, in diesem Gesetz glauben wir, gewisse Interessen der beiden Kirchen durchgesetzt zu haben. Es geht darum, dass der Gründonnerstagabend nicht mehr nur als offener Abend im Blick auf ein verlängertes Wochenende betrachtet wird, sondern er ist weiterhin auch im christlichen Kalender ein besonderer Gedenktag – nämlich der Gedenktag an das letzte Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern. Und dem Charakter dieses besonderen Abends, der ja häufig in unseren Kirchen auch mit Gottesdiensten gefeiert wird, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Ladenöffnungszeiten eben begrenzt worden sind.

Pfarrer Fischer: Also Licht- und Schattenseiten bei diesem neuen Gesetz. Wie wollen Sie der Landesregierung ein Feedback geben?

Bischof  Hein: Wir haben im Vorfeld bereits unsere Stellungnahmen dazu abgegeben. Wie immer ist Politik die Kunst des Machbaren. An dieser Stelle bedauern wir, wie gesagt, die Ausweitung der Öffnungszeiten am Sonntag, freuen uns darüber, dass der Gründonnerstag an dieser Stelle besonders beachtet worden ist und wollen unsererseits natürlich durch den Bereich der Förderung der Sonntagskultur etwas dazu beitragen, dass Menschen sich nicht permanent genötigt sehen, nun ab ein Uhr mittags in Videotheken oder in Waschanlagen zu gehen.

Pfarrer Fischer: Herr Bischof Hein, vielen Dank für das Gespräch.

(28. Januar 2010)