Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 08 Dez 2017

Kassel (medio). In der Zeit von Januar bis April 2018 werden in den Dienststellen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) neue Mitarbeitervertretungen gewählt. Zur Wahl aufgerufen sind über 11.000 Mitarbeitende in allen Arbeitsbereichen der Landeskirche. «In der Regel wird eine Mitarbeitervertretung auf Ebene eines Kirchenkreises gebildet, daneben gibt es einige Einrichtungen, die eigene Mitarbeitervertretungen bilden», sagte Andreas Klenke, Vorsitzender der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, gegenüber der Onlineredaktion des Medienhauses der EKKW. In der jetzigen Amtsperiode seien 25 Mitarbeitervertretungen tätig.

Die Aufgaben der Vertretungen sind im kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz geregelt, das vergleichbar mit dem  Betriebsverfassungsgesetz sei, erläuterte Klenke. So wirken Mitarbeitervertretungen z.B. mit bei Einstellungen, Kündigungen, organisatorischen und sozialen betrieblichen Belangen wie z.B. der Regelung von Arbeitszeit im Betrieb. Die Mitarbeitervertretungen sollen die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden fördern, ergänzte die Dezernentin für Arbeits- und Schulrecht der Landeskirche, Landeskirchenrätin Dr. Anne-Ruth Wellert, auf Anfrage. «Um ihrer Stimme Ausdruck zu verleihen, ist die Mitarbeitervertretung durch das Mitarbeitervertretungsrecht mit Initiativrechten und verschiedenen Formen der Beteiligung ausgestattet», so Dezernentin Wellert.

Die Mitarbeitervertretungen stellen darüber hinaus auch die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK). Die ARK wiederum beschließt die arbeitsrechtlichen Bedingungen, die für alle Mitarbeitenden in der Landeskirche gelten, so Wellert weiter.

Aufruf zur MAV-Wahl 2018

Der Vorsitzende der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung, Andreas Klenke, ruft alle Mitarbeitenden auf: «Beteiligen Sie sich an der Mitarbeitervertretungswahl 2018, als Wählerinnen und Wähler, als Kandidatinnen und Kandidaten - für eine starke Interessenvertretung - in Zeiten einer sich verändernden Kirche».

Und Arbeitsrechtsdezernentin Dr. Wellert sagt: «Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Dienstgemeinschaft wahr. Dies ist besonders in den weiteren strukturellen Veränderungen innerhalb der Landeskirche von großer Bedeutung. Eine hohe Wahlbeteiligung ist daher wünschenswert. Diese stärkt die Dienstgemeinschaft und bildet die Grundlage für eine gute Einbindung der Mitarbeiterschaft in die Weiterentwicklung der Kirche.»

Stichwort: Wahlkampagne und Wahl der Mitarbeitervertretungen

Zur MAV-Wahl 2018 will die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung mit der Kampagne «Du hast die Wahl» mobilisieren. Plakaten und Postkarten sollen die Aufmerksamkeit wecken und die Beteiligung an der Wahl stärken. Informationen zu den Materialien bei der Geschäftsstelle der Landeskirchliche Mitarbeitervertretung der EKKW, Heinrich-Wimmer-Straße 4, 34131 Kassel Tel.: 0561 9307-173, E-Mail: lakimav@ekkw.de.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Mitarbeitenden, die seit mindestens sechs Monaten der Dienstelle angehören. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. (08.12.2017)

Linktipp:

Die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung der EKKW finden Sie unter:

lakimav-ekkw.de

Linktipp:

Das Dezernat Arbeits- und schulrecht finden Sie unter:

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