Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 11 Jan 2007

Wiesbaden (epd). Ehrenamtlich aktive Menschen in Hessen müssen für den Versicherungsschutz bei ihrer freiwilligen Tätigkeit künftig keine Selbstbeteiligung mehr aufbringen. Wie der Chef der hessischen Staatskanzlei, Stefan Grüttner, in Wiesbaden mitteilte, fällt der Eigenbetrag von 100 Euro bei der Haftpflicht weg. Außerdem können Ehrenamtler eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie Fragen zu ihrem Versicherungsschutz haben. Entsprechenden Rat können sie auf der Internetseite www.gemeinsam-aktiv.de einholen.

Grüttner zeigte sich erfreut, dass inzwischen 13 weitere Bundesländer ähnliche Vereinbarungen getroffen hätten, die ehrenamtlich Tätige vor Unfall- und Haftpflichtrisiken schützten. Das Land Hessen hatte 2003 als erstes Bundesland Rahmenverträge mit privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, um Risiken abzusichern, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Beiträge zahlt das Land, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. (11.01.2007)

Linktipp:

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

gemeinsam-aktiv.de