Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 15 Dez 2023

Kassel. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) übernimmt bei den Entgelten für rund 7500 Angestellte die Rahmenbedingungen aus dem öffentlichen Dienst der Länder. So wird unter anderem ein Inflationsausgleich in Höhe von bis zu 3000 Euro nach und nach ausgezahlt. Die Mitarbeitenden erhalten einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr im Monat. Außerdem sollen die Gehälter um 5,5 Prozent steigen. Die neue Entgelttabelle gilt bis Ende Oktober 2025. Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKKW hatte nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TV-L) die Entscheidung über die Übernahme der Entgelterhöhungen mitgeteilt.

Inflationsausgleich: Einmalbetrag und monatliche Zahlungen

Einen ersten Teil des Inflationsausgleiches erhalten Vollzeitarbeitende für Dezember 2023 in Höhe von 1800 Euro. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro. Auszubildene erhalten einmalig 1000 Euro und dann monatlich 50 Euro. Diese Beträge sind steuer- und abgabenfrei.

Erst 200 Euro Sockelbetrag, dann 5,5 Prozent mehr

Ab dem 1. November 2024 werden alle Entgeltgruppen und -stufen um 200 Euro erhöht. In einem zweiten Schritt erfolgt zum 1. Februar 2025 eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent. Die Erhöhung soll jedoch in jedem Fall mindestens 340 Euro betragen. Auszubildende erhalten zum jeweils selben Zeitpunkt eine monatliche Erhöhung von 100 Euro und dann 50 Euro. Die Laufzeit dieser neuen Tabellen besteht mindestens bis Ende Oktober 2025.

Mitarbeitende in der EKKW

Die neuen Regelungen gelten für rund 7500 haupt- und nebenamtliche Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis. Für die aktuell 739 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 163 Kirchenbeamten und -beamtinnen in der EKKW gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund. Die Landessynode hatte zuletzt auf ihrer Herbsttagung die Einführung eines Bemessungssatzes in Höhe von 97 Prozent der Bundesbesoldung verabschiedet. Weitere rund 3800 Beschäftigte erhalten ihr Entgelt nach anderen Regelungen.

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Landeskirche und ihren Untergliederungen. In ihr sind Arbeitgeber der EKKW sowie die Arbeitnehmerseite jeweils mit vier Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

(15.12.2023)