Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Feb 2009

Frankfurt a.M. (epd). Der Landesdienst Hessen des Evangelischen Pressedienstes (epd Hessen) hat sich im Rechtsstreit mit der «Jungen Freiheit» in zweiter Instanz durchgesetzt. Der für Pressesachen zuständige 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wies am Donnerstag die Berufung der rechtsgerichteten Wochenzeitung gegen ein Teilurteil der Vorinstanz ab, die Berufung des epd Hessen gegen das andere Teilurteil war dagegen erfolgreich. In dem Eilverfahren ging es um die Wiedergabe einer umstrittenen Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD). (Az. 16 U 170/08; 16 U 152/08)

Hartenbach hatte bei dem bundesweiten Wettbewerb «Aktive Demokratie und Toleranz 2007» in Kassel die Preisverleihung vorgenommen. Der epd Hessen zitierte den Staatssekretär am 17. April 2008 mit der Aussage, die «Junge Freiheit» werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt. Die Zeitung sah in diesem Zitat eine unwahre Tatsachenbehauptung. Das Landgericht Frankfurt wies eine Unterlassungsklage der «Jungen Freiheit» gegen den epd Hessen in erster Instanz ab, verurteilte die Nachrichtenagentur jedoch zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Gegen beide Entscheidungen wurde Berufung eingelegt.

Bei dem Hartenbach-Zitat handele es sich nicht um eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil, begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Maruhn die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Der Staatssekretär habe lediglich zu deuten versucht, warum die «Junge Freiheit» negativ über den Wettbewerb «Aktive Demokratie und Toleranz 2007» berichtet hatte. Eine Tatsachenbehauptung müsse einem Beweis zugänglich sein. Da Hartenbach aber nicht näher ausgeführt habe, in welcher Weise er die «Junge Freiheit» von der NPD gelenkt sieht, handle es sich um eine bloße Meinungsäußerung.

Diese Meinungsäußerung müsse die «Junge Freiheit» hinnehmen, sagte Maruhn. Sie stelle auch keine Schmähkritik dar. Deshalb komme ein Unterlassungsanspruch ebenfalls nicht in Betracht. Zu beachten sei außerdem, dass sich der epd Hessen das Zitat nicht zu eigen gemacht habe. Die Nachrichtenagentur habe sich durch die Form der Berichterstattung ausreichend von der Aussage des Staatssekretärs distanziert. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts bereits rechtskräftig. Eine Revision oder Beschwerde beim Bundesgerichtshof sind nicht möglich.

Die politische Haltung der «Jungen Freiheit» ist umstritten. Einige Kritiker haben ihr eine «Scharnierfunktion» zwischen rechtskonservativem Milieu und Rechtsextremismus unterstellt, was das Blatt dementierte. In einem langjährigen Rechtsstreit hatte die Zeitung im Mai 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen können, dass sie der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen nicht mehr beobachten und ohne ausreichende Begründung nicht als rechtsextrem einstufen darf. (26.02.2009)

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epd.de/hessen