Blick in den großen Saal des Hauses der Kirche in Kassel, wo das Präsidium die Tagung der Landessynode leitete. Die Synodalen waren während der Tagung über ein Videokonferenz-System miteinander verbunden. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Blick in den großen Saal des Hauses der Kirche in Kassel, wo das Präsidium die Tagung der Landessynode leitete. Die Synodalen waren während der Tagung über ein Videokonferenz-System miteinander verbunden. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 14 Jan 2021

Kassel (medio). Verteilt auf zwei Etappen, absolvierten die Mitglieder der 13. Landessynode im Januar 2021 ihre neunte Tagung, die coronabedingt ausschließlich im Internet veranstaltet wurde. Das sechsköpfige Präsidium um den Präses der Landessynode, Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann, kam im Haus der Kirche in Kassel unter den geltenden Hygienebedingungen zusammen, die Synodalen wurden per Videokonferenz miteinander verbunden.

Am 17. Januar kamen die Synodalen erstmalig digital zusammen. An diesem Tag standen der Beitritt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zur Initiative «Offen für Vielfalt – Geschlossen gegen Ausgrenzung» sowie die erste Lesung des Kirchengesetzes zur Ermöglichung von Tagungen der Landessynode in Form von Videokonferenzen und die Vorbereitung verschiedener Wahlen im Mittelpunkt. 

Themen am 30. Januar waren unter anderem der Bericht von Bischöfin Dr. Beate Hofmann «Vom Auftrag der Kirche», der Fragen nach der Zukunft der Kirche stellt. Auch auf die Lernerfahrungen aus der Corona-Pandemie ist die Bischöfin eingegangen. Auf der Tagesordnung standen außerdem der Bericht der Diakonie Hessen sowie der Bericht des Dezernats Bildung, das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie die aktuellen Entwicklungen im Reformprozess; vorgetragen wurden die Ergebnisse aus der Steuerungsgruppe.

Am 31. Januar erstattete Vizepräsident Dr. Volker Knöppel Bericht über die Finanzlage der Landeskirche. Auch dieser Bericht stand unter dem Eindruck und Einfluss der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Verlusten beim Kirchensteueraufkommen. Vorgestellt wurde ferner das Kirchengesetz über die Finanzverfassung (31.01.2021)

Informieren Sie sich hier ausführlich über die Tagung: 

Landeskirche und Landessynode

Der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehören rund 730.000 Menschen (Stand 31. Dezember 2022) an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.  

Landessynode: Das sind ihre Aufgaben und Kompetenzen

Die Landessynode besitzt herausragende Kompetenzen: Sie hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Die geistliche und rechtliche Leitung der Landeskirche teilt sie mit der Bischöfin, den Pröpstinnen und dem Propst, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Die Synode wählt den Bischof / die Bischöfin und entsendet aus ihrer Mitte den Rat der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt und schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche.

So setzt sie sich zusammen

78 Mitglieder gehören der 14. Landessynode an; dabei sind die Nicht-Theologen in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für sechs Jahre gewählt. Hinzu kommen von Amts wegen die Bischöfindie Vizepräsidentin (juristische Stellvertreterin der Bischöfin) und der Prälat (theologischer Stellvertreter der Bischöfin), die Pröpstinnen bzw. der Propst der drei Sprengel sowie die Direktoren des Evangelischen Studienseminars und der Evangelischen Akademie. Der Rat der Landeskirche beruft zwölf weitere Mitglieder der Landessynode, von denen mindestens acht Laien sein müssen. Bei deren Berufung sollen laut Grundordnung „die für den Dienst der Kirche in der Welt wichtigen Kräfte“ vertreten sein.

So oft tagen die Synodalen

Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Ihre Sitzungen werden durch den / die Präses oder ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter geleitet. Am 5. Mai 2022 begann die Amtszeit der 14. Landessynode mit der Segnung der Synodalen im Eröffnungsgottesdienst und der offiziellen Verpflichtung zu Beginn der Sitzung. Die Amtszeit endet im Frühjahr 2028. Die Synode wählt zu Beginn ihrer Tagung den Synodalvorstand, bestehend aus dem / der Präses und zwei beisitzenden Mitgliedern sowie den Rat der Landeskirche, der die Synode in ihrer tagungsfreien Zeit vertritt.

Präses der 14. Landessynode ist Dr. Michael Schneider (Schlüchtern), erste Beisitzerin ist Kirchenrätin Dr. Isabel Schneider-Wölfinger (Espenau) und zweiter Beisitzer Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl).

Kontakt zur Geschäftsstelle der Landessynode.

Kontaktmöglichkeiten für Presseanfragen.

Linktipp:

Hintergundinformationen zur Landessynode, ihren Mitgliedern, Gremien und Aufgaben finden Sie unter