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Eine Veranstaltungsreihe: 20 € pro Unterrichtsstunde (in Präsenz oder Online)

Wir fördern Ihre Veranstaltungsreihe mit 20 € pro Unterrichtsstunde (45 Min.). Sie müssen diese Reihe so konzipieren, dass sie aus mindestens 3 Unterrichtsstunden je Tag besteht bis zu 30 Unterrichtsstunden werden gefördert. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?

  • Es nehmen mindestens 8 Erwachsene gleichbleibend an allen Unterrichtsstunden der Veranstaltung teil.
  • Das Thema der Veranstaltung lässt sich einem der Stoffgebiete zuordnen, die nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz förderungswürdig sind. Sie finden diese Stoffgebiete auf dem Antragsformular.
  • Es gibt eine fachlich geeignete Person, die die Veranstaltung durchführt.
  • Sie schreiben die Veranstaltung öffentlich aus, so dass grundsätzlich alle Interessierten (und nicht nur ein spezifischer Personenkreis) daran teilnehmen kann. Bitte dokumentieren Sie die Ausschreibung (z. B. Flyer, Aushang, Zeitungsartikel, Nachweis Homepage)!
  • Sie erhalten keine anderen Fördermittel.
  • Ihre Einrichtung ist förderungsberechtigt (z.B. als Kirchengemeinde oder Bildungseinrichtung). Gefördert werden auch selbständige Einrichtungen oder Institutionen, die der EKKW organisatorisch verbunden sind. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an.

Wie beantrage ich die Fördermittel?
Bitte reichen Sie unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung(en) (i. d. R. innerhalb von 4 Wochen) das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift des Veranstalters sowie der kassenführenden Stelle (zuständiges Kirchenkreisamt) bei der Geschäftsstelle ein. Dieses Antragsformular ist gleichzeitig auch der Verwendungsnachweis. Wichtig sind folgende weiteren Unterlagen:

  • das Programm Ihrer Veranstaltung
  • eine Liste der Teilnehmenden  
  • der Nachweis der öffentlichen Ausschreibung der Veranstaltung. (Ein nur an Gemeindeglieder verteilter Gemeindebrief reicht dafür nicht aus).​​​​​​​​​​​​
Eine eintägige Veranstaltung: 20 € pro Unterrichtsstunde (in Präsenz oder Online)

Wir fördern Ihre eintägige Veranstaltung mit 20 € pro Unterrichtsstunde (45 Min.). Sie müssen diesen Tag so konzipieren, dass er aus mindestens 3 Unterrichtsstunden besteht. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?

  • Es nehmen mindestens 8 Erwachsene an der Veranstaltung teil.
  • Das Thema der Veranstaltung lässt sich einem der Stoffgebiete zuordnen, die nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz förderungswürdig sind. Sie finden diese Stoffgebiete auf der Rückseite des Antragsformulars.
  • Es gibt eine fachlich geeignete Person, die die Veranstaltung durchführt.
  • Sie schreiben die Veranstaltung öffentlich aus, so dass grundsätzlich alle Interessierten (und nicht nur ein spezifischer Personenkreis) daran teilnehmen kann. Bitte dokumentieren Sie die Ausschreibung (z. B. Flyer, Aushang, Zeitungsartikel, Nachweis Homepage)!
  • Sie erhalten keine anderen Fördermittel.
  • Ihre Einrichtung ist förderungsberechtigt (z.B. als Kirchengemeinde oder Bildungseinrichtung). Gefördert werden auch selbständige Einrichtungen oder Institutionen, die der EKKW organisatorisch verbunden sind. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an.

Wie beantrage ich die Fördermittel?
​​​​​​​Bitte reichen Sie unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung(en) das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift des Veranstalters sowie der kassenführenden Stelle (zuständiges Kirchenkreisamt) bei der Geschäftsstelle ein. Dieses Antragsformular ist gleichzeitig auch der Verwendungsnachweis. Wichtig sind folgende weiteren Unterlagen:

  • das Programm Ihrer Veranstaltung
  • eine Liste der Teilnehmenden  ​​​​​​​
  • der Nachweis der öffentlichen Ausschreibung der Veranstaltung. (Ein nur an Gemeindeglieder verteilter Gemeindebrief reicht dafür nicht aus).
Eine Veranstaltung mit Übernachtung/ein Wochenende: 35 € pro Unterrichtsstunde

Wir fördern Ihre Veranstaltung mit Übernachtung/en mit 35 € pro Unterrichtsstunde (45 Min.). Sie müssen diese Veranstaltung so konzipieren, dass sie aus mindestens 12 Unterrichtsstunden besteht - bis zu 30 Unterrichtsstunden werden gefördert. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?

  • Es nehmen mindestens 8 Erwachsene gleichbleibend an allen Unterrichtsstunden der Veranstaltung teil.
  • Das Thema der Veranstaltung lässt sich einem der Stoffgebiete zuordnen, die nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz förderungswürdig sind. Sie finden diese Stoffgebiete auf dem Antragsformular.
  • Es gibt eine fachlich geeignete Person, die die Veranstaltung durchführt.
  • Sie schreiben die Veranstaltung öffentlich aus, so dass grundsätzlich alle Interessierten (und nicht nur ein spezifischer Personenkreis) daran teilnehmen kann. Bitte dokumentieren Sie die Ausschreibung (z. B. Flyer, Aushang, Zeitungsartikel, Nachweis Homepage)!
  • Sie erhalten keine anderen Fördermittel.
  • Ihre Einrichtung ist förderungsberechtigt (z.B. als Kirchengemeinde oder Bildungseinrichtung). Gefördert werden auch selbständige Einrichtungen oder Institutionen, die der EKKW organisatorisch verbunden sind. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an.

Wie beantrage ich die Fördermittel?
Bitte reichen Sie unmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung(en) das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift des Veranstalters sowie der kassenführenden Stelle (zuständiges Kirchenkreisamt) bei der Geschäftsstelle ein. Dieses Antragsformular ist gleichzeitig auch der Verwendungsnachweis. Wichtig sind folgende weiteren Unterlagen:

  • das Programm Ihrer Veranstaltung
  • eine Liste der Teilnehmenden
  • der Nachweis der öffentlichen Ausschreibung der Veranstaltung. (Ein nur an Gemeindeglieder verteilter Gemeindebrief reicht dafür nicht aus).
Eine Familienfreizeit: 25 € pro Kind und Übernachtung

Wir unterstützen die teilnehmenden Familien bei Angeboten von Kirchengemeinden, Kooperationsräumen oder einem Kirchenkreis. Jedes Kind erhält 25 € pro Übernachtung.
Die Freizeit umfasst mindestens 2 Übernachtungen, bis zu 7 Übernachtungen werden gefördert.
Die Teilnahme von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf an Familienfreizeiten fördern wir zusätzlich mit 300 € pro Tag und Teilnehmerin oder Teilnehmer – bis zu 3.000 € pro Freizeit (Hinweis: die Förderung ist begrenzt auf den Bestand der Kollektenmittel für den Sonderplan Inklusion).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit unsere Familienfreizeit gefördert wird?

  • An Ihrer Familienfreizeit nehmen mind. 16 Personen teil, davon mind. 8 Erwachsene. 
  • Kein Kind ist ohne erwachsene Begleitung. 
  • Ihre Familienfreizeit steht im Zusammenhang der kirchlichen Gemeindearbeit.

Für die Durchführung einer Familienfreizeit können Sie weitere Mittel beantragen:

  • Wenn eine Familienfreizeit sich inhaltlich mit Themen aus dem Spektrum der Erwachsenenbildung beschäftigt, ist eine zusätzliche Förderung von 35 € pro Unterrichtsstunde möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie oben unter Veranstaltung mit Übernachtung beschrieben.

Wie beantrage ich die Mittel für eine Familienfreizeit?
Bitte reichen Sie unmittelbar nach Durchführung der Familienfreizeit das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift des Veranstalters sowie der kassenführenden Stelle (zuständiges Kirchenkreisamt) bei der Geschäftsstelle ein. Wichtig sind folgende weiteren Unterlagen:

  • das Programm Ihrer Familienfreizeit
  • eine Liste der Teilnehmenden 
  • der Nachweis der öffentlichen Ausschreibung der Freizeit. 

Wenn Sie die Förderung der thematischen Arbeit beantragen möchten („Veranstaltung mit Übernachtung“), geben Sie bitte das entsprechende Stoffgebiet an, dem sich das Thema der Familienfreizeit zuordnen lässt.
Die Mittel für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beantragen Sie formlos bei der Geschäftsstell

Ein besonderes Projekt (z. B. Studienreise, Kirchenpädagogik, Familienbildung, eigene Bildungsprojekte)
  • Studienreisen
    Wir fördern Studienreisen, sofern ihr Thema sich den Stoffgebieten zuordnen lässt. 
  • Kirchenpädagogik
    Auf der Homepage des Netzwerks Kirchenpädagogik in der EKKW können Sie sich über die aktuelle Arbeit in diesem Bereich informieren. Wir unterstützen und fördern kirchenpädagogische Maßnahmen:

    • Kirchenführungen
      Wir fördern Kirchenführungen durch qualifizierte Personen mit 30 € pro Führung, wenn mindestens 6 Personen teilgenommen haben. Sie können pro Jahr die Unterstützung von bis zu 20 Führungen beantragen.
    • Kirchenpädagogische Veranstaltungen und Projekte
      Wir fördern Veranstaltungen und Projekte bis zu 768 € pro Maßnahme – maximal bis zur Höhe des Defizits. Für inhaltliche Fragen, Anregungen und Beratungen steht Ihnen Regina Ibanek im Referat Erwachsenenbildung zur Verfügung. 

     

  • Arbeit mit allen Familienmodellen in Gemeinden und Einrichtungen
    Wir fördern Projekte, die die Arbeit mit allen Familienmodellen (z. B. auch Ein-Elternfamilien) betreffen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten

     

  • Eigene Bildungsprojekte
    Sie haben ein interessantes und attraktives Projekt vor, das sich der Erwachsenenbildung zuordnen lässt? Bitte kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten

     

  • Anschubfinanzierung von Ev. Foren
    Wir fördern einmalige Entwicklungs- und Anschaffungskosten bei Neugründung eines Ev. 
Unterlagen zum Herunterladen
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