Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 17 Jun 2016

Darmstadt/Kassel/Frankfurt a.M. (medio). Die evangelischen Landeskirchen und ihre Diakonie in Hessen messen dem Grundsatz der Einheit der Familie und dem Recht anerkannter Flüchtlinge auf Familiennachzug eine herausragende Bedeutung zu. «Wer als Flüchtling anerkannt ist, hat das Recht, seine Familie auf eigene Kosten nachzuholen», betonen der Vorstandsvorsitzende der Diakonie in Hessen, Horst Rühl, der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, und der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni.

Umso mehr sei man besorgt, dass dieses Recht zunehmend ausgehöhlt werde, heißt es in der Erklärung weiter. Diakonische und kirchliche Beratungsstellen würden sich immer öfter verzweifelten Menschen gegenüber sehen, «die große Angst um ihre Angehörigen haben und angesichts immer neuer Hürden beim Familiennachzug den Mut verlieren. Wir sprechen hier von einem Grundrecht», so Horst Rühl.

Für Flüchtlinge werde es merklich schwerer, ihre Familie nachzuholen, heißt es weiter. Kirchenpräsident Jung sieht eine  Schwierigkeit in der Bearbeitungsdauer von Asylanträgen: «Oft dauert es viele Monate, bis überhaupt ein Asylantrag von der Behörde angenommen wird», so Jung. Dass Familien deswegen nicht selten über Jahre hinweg getrennt blieben, sei «menschlich eine Katastrophe», so Jung. Zudem nütze die Familienzusammenführung vielen anerkannten Flüchtlingen nichts, weil tausende Schutzsuchende, die in Deutschland Familienangehörige haben, in Griechenland gestrandet sein.

Bischof Hein erinnert in der Erklärung daran, dass sich Deutschland im vergangenen Jahr verpflichtet hat, insgesamt 27.500 solcher Flüchtlinge aus Griechenland und Italien im Rahmen eines europäischen Umsiedlungsverfahrens aufzunehmen. «Dass davon gerade mal 57 Personen tatsächlich angekommen sind, ist skandalös. Deutschland kann und muss jetzt schnell und unbürokratisch Transitflüchtlinge aus Griechenland aufnehmen», fordert der Bischof.

Diakonie-Vorstandsvorsitzender Rühl weist in der Erklärung außerdem darauf hin, dass durch eine veränderte Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge derzeit ein weiteres Hindernis für den Familiennachzug errichtet werde. Seien im letzten Jahr noch nahezu 100 Prozent aller schutzsuchenden Syrer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden, so würden diese seit April 2016 immer öfter nur noch einen eingeschränkten Schutzstatus, den sogenannten subsidiären Schutz, erhalten, der nach neuer Rechtslage den Familiennachzug für zwei Jahre unmöglich macht. (17.06.2016)

Hintergrund:

Die Diakonie Hessen dokumentiert auf ihren Internetseiten Beispiele aus der Praxis diakonischer Beratungsstellen, die zeigen, vor welchen Hürden anerkannte Flüchtlinge bei einem Familiennachzug stehen können:

diakonie-hessen.de/(...)