Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 22 Feb 2018

Darmstadt (medio). Der Leiter des Zentrums für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt am Main, Dr. Kurt W. Schmidt, und der Gießener Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernhard Kretschmer sehen keine Notwendigkeit, den Paragraphen 219a, der das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche vorsieht, gänzlich aufzuheben. Schmidt und Kretschmer äußerten sich in einem Interview auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Im November 2017 war eine Gießener Ärztin wegen des Verstoßes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am Donnerstag (22.2.) berät der Deutsche Bundestag über das Thema.

Es scheine «wenig ratsam, das Werbeverbot angesichts der anhaltenden Kontroversen um den Schwangerschaftsabbruch gänzlich aufzuheben», sagte Kretschmer. So verbiete Paragraph 219a auch nicht grundsätzlich, über die Möglichkeiten, Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Es bleibe aber die Frage, ob das Gesetz genügend zwischen Werbung und Information unterscheide. Für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a besteht auch nach Ansicht von Kurt W. Schmidt aus ethischer Sicht «keine Erfordernis». Der Gesetzgeber habe über die Beratungsstellen sichergestellt, dass die Ratsuchenden die notwendigen Informationen und Kontaktadressen erhalten könnten. Eine andere Frage sei jedoch, ob das Verbot der Werbung «unbedingt mit einem Straftatbestand» gesichert werden müsse, so der evangelische Theologe.

Beide sind zudem der Überzeugung, dass hinter der Kontroverse um den Paragraphen 219a weiter ungeklärte Grundsatzentscheidungen zu Fragen des Lebens stehen. Mit der Gerichtsverhandlung sei das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch wieder aufgebrochen. Damit würden «tiefsitzende Wertvorstellungen» angesprochen, die die Identität vieler Menschen berührten. Es gehe «um Autonomie, Selbstbestimmung, Wert des Lebens, Menschenwürde». Die Kontroverse darum, welche Werte Vorrang hätten, sei nicht beigelegt. (22.02.2018)

Im Wortlaut:

Das Interview ist abrufbar unter:

www.ekhn.de/(...)