Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 12 Dez 2008

Kassel (epd). Die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer ist keine zusätzliche Steuer und beschert der Kirche somit keine zusätzlichen Einnahmen. Darauf hat in Kassel der Finanzexperte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Oberlandeskirchenrat Joachim Lies, hingewiesen.

«Die Abgeltungssteuer ersetzt nur die bisherige Veranlagung der Einnahmen aus Kapitalerträgen bei der Einkommensteuer», sagte der Dezernent für die Finanzwirtschaft der Kirchengemeinden in einem epd-Interview. Auch bisher sei bei solchen Erträgen Kirchensteuer bei der Einkommensteuerveranlagung angefallen.

Lies wies ferner darauf hin, dass die Sparerfreibeträge von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete weiter bestehen blieben. «Einnahmen aus Kapitalerträgen innerhalb dieser Höchstbeträge werden weiterhin nicht besteuert», erklärte er.

Diejenigen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liege, würden durch die Neuregelung nicht benachteiligt. «Wer einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann sich die Überzahlung bei der Steuererklärung verrechnen lassen», sagte er. Und wer einen persönlichen Steuersatz von über 25 Prozent habe, zahle sogar weniger Steuern auf seine Kapitalerträge, folglich damit auch weniger Kirchensteuern. (12.12.2008)