Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 20 Nov 2013

Oberursel (medio). Am 15. November 2013 tagte erstmals die gemeinsame Mitgliederversammlung der «Diakonie Hessen» in Oberursel. «Diese erste Mitgliederversammlung ist der Abschluss des ereignisreichen Jahres für die Fusion der beiden ehemaligen Diakonischen Werke in Hessen zur neuen Diakonie Hessen», sagte Staatsminister a. D. Karl Peter Bruch, Vorsitzender der Mitgliederversammlung. Dem Wohlfahrtsverband, der durch den Zusammenschluss der Diakonischen Werke in Kurhessen-Waldeck und Hessen und Nassau im Juli 2013 entstand, gehören nach eigenen Angaben insgesamt 462 Rechtsträger mit 39.000 hauptamtlich Mitarbeitenden an, teilte Pressesprecherin Kathleen Niepmann mit.
 
Für das kommende Jahr hat der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, einen «Konzeptions- und Strategieprozess» in Frankfurt und in Kassel angekündigt, der unter Einbeziehung des Aufsichtsrates, der Mitarbeitenden und der Mitglieder aufgenommen werden soll, so die Pressesprecherin. Über Verlauf und Ergebnisse werde in der Mitgliederversammlung 2014 berichtet, die im November des nächsten Jahres in Kassel stattfinden soll. 

Margret Artzt neue stellv. Vorsitzende der Mitgliederversammlung

Zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Mitgliederversammlung ist die Diakoniepfarrerin im Schwalm-Eder-Kreis, Margret Artzt, gewählt worden, teilte Niepmann weiter mit. Artzt tritt die Nachfolge von Pfarrerin Barbara Eschen an, die Direktorin des Hessischen Diakoniezentrums Hephata ist und zum 01. Januar als Direktorin in das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wechselt.
 
Bei ihrer Tagung folgte die Mitgliederversammlung dem Antrag, die Ausgestaltung der so genannten ACK-Klausel (ACK: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) überprüfen zu lassen, so die Pressesprecherin. Hintergrund des Antrags sind laut Niepmann noch unterschiedliche Regelungen in den beiden Kirchengebieten: So sei in Hessen und Nassau die Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche Voraussetzung für Mitarbeitende, um in den Gesamtausschuss gewählt werden zu können - für die Wahl in die Mitarbeitendenvertretung ist dies jedoch nicht nötig. In Kurhessen-Waldeck sei die ACK-Mitgliedschaft für beide Gremien Voraussetzung. Nun soll geprüft werden, wie eine einheitliche Regelung gefunden werden könne, die von beiden Synoden beschlossen werden müsse, so Niepmann weiter. Ausgangspunkt für den Antrag sei die Wahl eines Mitarbeitervertreters in den neuen Gesamtausschuss gewesen, der nicht der ACK angehörte. (19.11.2013)

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Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie unter:

diakonie-hessen.de