Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 07 Okt 2009

Wiesbaden (epd). Die gesetzliche Neuregelung des Kirchenaustritts in Hessen stärkt das Kinderrecht. Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren dürfen Eltern künftig den Austritt nur erklären, wenn das Kind zustimmt. Mit der Neuregelung bestehe erstmals eine für ganz Hessen einheitliche, übersichtliche und für die Bürger leicht zugängliche Regelung des Austrittsrechts, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Mittwoch in Wiesbaden. Zudem trage das Gesetz der Religionsmündigkeit Minderjähriger Rechnung. Kinder können ab dem 14. Lebensjahr ihren Austritt selbst erklären.

Die Landtagsabgeordneten verabschiedeten am Dienstagabend ein Gesetz, dass drei bislang geltende Gesetze zum Kirchenaustritt zusammenfasst. Bei den drei Gesetzen handelt es sich um sogenannte «vorkonstitutionelle» Gesetze, die aus der Zeit vor Gründung des Landes Hessen, nämlich aus den Jahren 1878 und 1920 stammen. Sie galten für unterschiedliche Teile des Landes. (07.10.2009)