Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 06 Mai 2016

Korbach (medio). Bei einer Podiumsdiskussion am 20. April 2016 in Korbach stand unter dem Motto «Mein Tod gehört mir!?» das Thema Sterbehilfe im Mittelpunkt. Zu den zentralen Fragen des Hospizabends, zu dem der Verein Ökumenisches Ambulantes Hospiz Korbach e.V. in den großen Saal des Bürgerhauses eingeladen hatte, gehörten «Was ist, wenn ich unheilbar krank werde? – Darf ich über mein Lebensende selbst entscheiden? – Was sagen Mediziner? – Wie ist die Rechtslage? – Welche ethischen Entscheidungen sind zu treffen und auf welcher Grundlage?». Prominenter Referent des Abends war der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein, der einen Impulsvortrag hielt, berichtete Pfarrer Karl-Günter Balzer, Medienbeauftragter des Sprengels Waldeck und Marburg.

In den Mittelpunkt seines Vortrags stellte Bischof Hein, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, den Abschieds- und Gemeinschaftsgedanken. Zum guten Sterben gehöre es, gut loslassen zu können, so der Bischof. Bewusstes Abschiednehmen und die Suche nach Versöhnung seien hilfreich für alle. Hein verwies dabei auf die christliche Hoffnung: So wie die Geburt aus der Enge des Mutterleibes in die Weite des irdischen Lebens führe, so führe der Tod aus der Enge dieses Lebens in eine größere himmlische Weite.

Teilnehmer der sich anschließenden Diskussionsrunde waren Helga Liedtke, Kontaktstellenleiterin für die Region Hessen/Thüringen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die Palliativmedizinerin Dr. med. Nina-Kristin Eulitz vom Rot Kreuz Krankenhaus in Kassel und Prof. Dr. Volker Lipp, Jurist an der Universität Göttingen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Markus Schimmelpfennig, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes der Region Kassel.

Liedtke forderte in der Podiumsdiskussion: «Es muss das Recht auf einen humanen, selbstbestimmten Tod in Deutschland geben.» Die Kontaktstellenleiterin der DGHS stellte klar, dass ihre Gesellschaft kein kommerzieller Sterbehilfeverein sei. Die DGHS setze sich aber dafür ein, dass es eine Wahlfreiheit gibt, wie das Leben enden soll. Laut Liedtke könne ein Arzt abwechselnd den Auftrag erhalten, beim Suizid zu helfen, oder zu beraten oder wegzuschauen, berichtete Pfarrer Balzer. Zudem forderte Liedtke eine frühzeitige Patientenverfügung.

«Der Wunsch sterben zu wollen, ist mit Vorsicht zu befragen und nicht einfach wörtlich zu nehmen», sagte die Palliativmedizinerin Dr. med. Nina-Kristin Eulitz. Häufig bedeute der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, nicht mehr unter unerträglichen Umständen leben zu müssen, so Eulitz weiter. Die Medizinerin wies darauf hin, dass die Umstände unter denen Menschen sterben müssten, manchmal nur schwer auszuhalten seien: «Wieso reden wir ständig über den assistierten Suizid und kaum darüber, wie Umstände geschaffen werden, unter denen würdevoll gestorben werden kann.»

Dennoch blieb das Thema Sterbehilfe das dominierende Thema des Abends. Prof. Dr. Volker Lipp, Jurist an der Universität Göttingen, stellte klar, dass kein Außenstehender das Recht habe, zu entscheiden, wie Menschen zu leben und zu sterben hätten. Der Jurist folgerte daraus, dass niemand verpflichtet sei, lebensverlängernde Maßnahmen zu ertragen oder für eine versuchte Selbsttötung bestraft werden dürfe. Eine Hilfe zur Selbsttötung sei möglich und straffrei, wenn sie dem freien Willen des Sterbewilligen entspreche, so Lipp. Allerdings müsse dies die einmalige Ausnahme sein. Eine geschäftsmäßige Sterbehilfe sei nicht möglich. Lipp führte aus, dass damit aber keineswegs im Juristendeutsch alleine kommerziell gemeint sei, sondern auch eine wiederholte Sterbehilfe ausgeschlossen sei. (06.05.2016)

Linktipp:

Den Verein Ökumenisches Ambulantes Hospiz Korbach e.V. finden Sie hier. Auf der Seite befinden sich auch weitere Fotos und Videos von der Veranstaltung:

hospiz-korbach.de