(Foto: medio.tv/Schauderna)

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Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 06 Mai 2019

Präses Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann stellte sich den Fragen von ekkw.de-Onlineredakteur Christian Küster am 2. Mai 2019 in Kassel.

Küster: Herr Präses Dittmann, am 9. Mai startet die Frühjahrstagung der Landessynode mit der Bischofswahl. Wie wird die Wahl ablaufen?

Präses Dittmann: Aus dem Bischofswahlgesetz haben wir die Vorgabe, dass der Beginn des Wahlprozesses nicht öffentlich sein wird. Das heißt, es werden an diesem Teil der Synodaltagung nur die Synodalen selber teilnehmen. Darüber hinaus sind noch die Mitglieder des Landeskirchenamtes zugelassen, die laut Grundordnung bei allen Sitzungen der Landessynode dabei sein dürfen.
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes werde ich als Vorsitzender des Nominierungsausschusses den Wahlvorschlag begründen und erläutern, weshalb der Ausschuss zu den beiden Kandidatinnen gekommen ist, die der Synode zur Wahl vorgeschlagen werden. Teil dieser Vorstellung wird auch sein, dass ich den beiden Kandidatinnen Gelegenheit geben werde, sich selber vorzustellen. So können sich die Synodalen ein eigenes Bild machen. Dann werden die Synodalen die Möglichkeit haben, den Kandidatinnen Fragen zu stellen. Im Anschluss daran verlassen die Kandidatinnen den Sitzungssaal und es gibt die Möglichkeit für eine Aussprache unter den Synodalen.
Danach sieht das Bischofswahlgesetz vor, dass eine Pause von mindestens zwei Stunden einzutreten hat. Das wird sich organisatorisch relativ zwanglos dadurch ergeben, dass wir dann in der Mittagszeit des Tages angelangt seien werden, so dass wir dann den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Nachmittagssitzung aufrufen können.
Am Nachmittag wird die Synode wieder öffentlich tagen und der erste Wahlvorgang wird stattfinden, der dann geheim ist. Also geheim, aber öffentlich. Und bei dieser Wahl ist dann erforderlich, dass eine Zweidrittelmehrheit zu Stande kommt, was nicht so einfach möglich ist. Deswegen kann man auch damit rechnen, dass es mehrere Wahlvorgänge gibt. In den ersten drei Wahlgängen ist es tatsächlich so, dass eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich ist. Wenn auch in dem dritten Wahlgang diese Mehrheit nicht erreicht wird, hat die Synode Gelegenheit, noch einmal Anregungen zur Frage der Kandidatenfindung zu geben. Der Nominierungsausschuss muss danach nochmals zusammentreten, um zu überlegen, ob er bei seinen Wahlvorschlägen bleibt oder eine Modifikation herbeiführt. Und dann gibt es wiederum drei Wahlgänge in denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Sollte auch im sechsten Wahlgang diese Zweidrittelmehrheit nicht zu Stande kommen, gibt es einen siebten Wahlgang, bei dem eine einfache «Kanzlermehrheit» -  also die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Synodalen - ausreicht.

Küster: Sie haben es ja schon beschrieben: Es wird eine geheime Wahl durchgeführt, die aber öffentlich im Saal beobachtet werden kann. Wer darf bei dieser Bischofswahl eigentlich genau wählen?

Präses Dittmann: Grundsätzlich wird die Wahl von den Mitgliedern der Landessynode, also den Synodalen, durchgeführt. Diese haben auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.  Wer tatsächlich an der Wahl teilnehmen darf, entscheidet sich danach, wer in dem Moment der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Synode zu Beginn der Synodaltagung anwesend ist. Nur der ist berechtigt, dann an dem Wahlvorgang teilzunehmen.

Küster: Und zusätzlich sicherlich auch alle berufenen Mitglieder und alle von Amtswegen bestellten Mitglieder der Landessynode, also der Präses, der Bischof, der Vizepräsident und der Prälat.

Präses Dittmann: Ja, so ist es. Es wird nicht differenziert zwischen den verschiedenen Wegen, auf denen man in die Landessynode gekommen ist, sondern in gleicher Weise sind die gewählten und die berufenen Mitglieder und die Mitglieder von Amtswegen aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen.

Küster: Die Kandidatinnen stehen nun schon eine ganze Weil fest, doch auf der Frühjahrstagung werden viele der Synodalen erstmals persönlich auf die Kandidatinnen treffen. Welche Reaktionen erwarten Sie aus der Synode?

Präses Dittmann: Ich denke, dass es eine sehr spannende Wahl werden wird. Und ich vermute, dass beide Kandidatinnen bei den Synodalen eine große Zustimmung finden werden, aber eben in ungefähr gleichem Maße. Das ist meine persönliche Einschätzung. Aus dem gesamten Bereich der Landeskirche habe ich bisher insgesamt ausgesprochen positive Rückmeldungen bekommen, so dass ich zuversichtlich in die Wahl gehen werde.

Küster: Vielen Dank für den Rundumblick zur Bischofswahl. Die Landessynode hat aber noch eine ganze Reihe weiterer Tagesordnungspunkte. Was steht denn noch auf dem Programm der Frühjahrstagung?

Präses Dittmann: Ein wesentlicher Punkt ist der gemeinsame Personalbericht des Prälaten und des Vizepräsidenten, der das gesamte Personal in unserer Landeskirche in den Blick nehmen wird, sowohl das theologische wie auch das nicht-theologische Personal. Das hat es in der Vergangenheit nur selten gegeben und soll zukünftig aber regelhaft geschehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, dass der Finanzausschuss unserer Landeskirche dabei ist, die Finanzverfassung insgesamt neu aufzustellen. Bevor ein konkreter Gesetzentwurf der Synode unterbreitet wird, soll über die Eckpunkte einer künftigen Finanzverfassung breit diskutiert werden. Dafür wird dann am zweiten Tag unserer Synodaltagung Gelegenheit sein. Daneben haben wir dann noch einige Gesetzesvorhaben für diese Synodaltagung auf der Tagesordnung stehen. Das sind einige kleinere Gesetze, die in Bezug auf die Mitarbeitervertretungsregelung erfolgen müssen und dann ein Gesetz, das die Fusionen weiterer Kirchenkreise regelt. Hier handelt sich um die Kirchenkreise Wolfhagen und Hofgeismar, Hersfeld und Rotenburg und schließlich die drei Kirchenkreise, die im Bereich des Landkreises Schwalm-Eder gelegen sind.

Küster: Herr Präses Dittmann, vielen Dank für das Gespräch!

(07.05.2019)