(Foto: medio.tv/Schauderna)

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Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 06 Mai 2019

Vizepräsident Dr. Volker Knöppel stellte sich den Fragen von medio-Radioredakteur Torsten Scheuermann am 2. Mai 2019 in Kassel.

Scheuermann: Eine neue Finanzverfassung soll beschlossen werden. Was steckt dahinter, und was wollen Sie damit bewirken?

Vizepräsident Knöppel: Wir sind noch gar nicht soweit eine neue Finanzverfassung zu beschließen, sondern wir haben an der Finanzverfassung gearbeitet. Wir haben geschaut, was hat sich in der Vergangenheit bewährt, wo gab es vielleicht auch Fehlanreize oder noch Unzulänglichkeiten. Wir wollen in einem gestuften Verfahren im ersten Schritt jetzt in der Synode ein Eckpunktepapier vorstellen, das hat der Finanzausschuss erarbeitet. Der Grundgedanke ist der, zunächst einmal zu klären, was hat sich bewährt. Es hat sich bewährt, dass wir in der Finanzverfassung ein Bedarfsdeckungssystem haben. Und es hat sich bewährt, dass die Finanzmittel in Budgets an die Kirchengemeinden und die Kirchenkreise ausgekehrt werden. Wir fragen: Was lässt sich verbessern: z.B. Fehlanreize herausnehmen aus der Finanzfassung und die Eigenverantwortlichkeit der Kirchengemeinden und der Kirchenkreise weiter stärken, das ist unser Ziel. Letzteres kann dadurch bewerkstelligt werden, dass die Vielzahl kleinerer und mittlerer Budgets, die wir haben, künftig hin zu sehr viel größeren Globalbudgets zusammengefasst werden.

Scheuermann: Die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden soll damit gestärkt werden. Wie werden die dann in Zukunft kontrolliert?

Vizepräsident Knöppel: Wir wollen die Eigenverantwortlichkeit der Kirchengemeinden stärken. Das hat natürlich verschiedene Aspekte. Ich denke, dieser Schritt ist vernünftig, denn wer weiß besser um die Bedürfnisse einer Kirchengemeinde oder eines Kirchenkreises als die Menschen vor Ort selbst. Da sind wir im Landeskirchenamt manchmal viel zu weit entfernt. Auf der anderen Seite haben wir Aufsichtsbefugnisse im Landeskirchenamt, die unter anderem sicher stellen sollen, dass eine Kirchengemeinde nicht über die Stränge schlägt, falsche Entscheidungen trifft, gegen kirchliches Haushaltsrecht verstößt. Diese Aufsichtsbefugnisse wird es auch in der Zukunft weiter geben, aber deutlich reduziert. Und wir werden uns die Frage zu stellen haben, was müssen wir uns anschauen. Müssen wir uns im Landeskirchenamt alles anschauen oder ist nicht der Kirchenkreisvorstand näher dran, dass der die Aufsicht über die Kirchengemeinden wahrnimmt. In diesem System, denke ich, gilt es einiges neu auszutarieren. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit auf der mittleren Ebene soll am Ende das Ziel sein.

Scheuermann: Herr Knöppel, Sie halten zum ersten Mal den Personalbericht zusammen mit dem Prälaten. Was ist der Grund? Was bringt das?

Vizepräsident Knöppel: Wir sind in einem großen Prozess auf das Jahr 2026 ausgerichtet. Das tun wir, weil wir schon vor Jahren erkannt haben, dass mit dem demografischen Rückgang ein Rückgang der Zahlen unserer Gemeindeglieder, aber auch der Kirchensteuerzahler einhergehen wird. Und deshalb müssen wir auch künftig nochmal genauer schauen, wie passen wir die Ausgaben an die zu erwartenden Einnahmerückgängen an. Und dabei muss man auch aufs Personal schauen. Insofern hat richtigerweise die Synode darauf hingewiesen, dass es einen Personalbericht des Prälaten gibt, in dem aber bisher nur das theologische Personal vorkommt. Wir haben uns dazu entschlossen uns nicht nur auf das gemeinsame Personal im Landeskirchenamt zu beschränken, sondern insgesamt das Personal der Landeskirche in den Blick zu nehmen. Deshalb legen wir jetzt einen gemeinsamen Bericht vor. Das ist der erste neue Ansatz. Der zweite neue Ansatz ist der, dass unser Blick nicht nur auf das Personal fällt, das auf unserer Pay-Roll steht, sondern wir sind ja schon eine Unternehmung eigener Art. Wir sind ja nicht mit einem Wirtschaftsunternehmen vergleichbar, sondern wir sind Kirche. Bei uns spielen die Ehrenamtlichen eine wichtige Rolle, die nehmen wir mit in den Blick. In unserer Kirche arbeiten gut fünf Prozent der Gemeindeglieder ehrenamtlich. Ich finde das ein ganz erstaunliches Engagement. Das ist ein großer Schatz in unserer Landeskirche. Den gilt es wahrzunehmen und auch zu befördern und zu unterstützen.

Scheuermann: Vor welchen Herausforderungen steht die Landeskirche in Zukunft, besonders beim Personal?

Vizepräsident Knöppel: Also, ich denke, unsere Kirche steht, wie viele andere Kirchen und Bistümer auch, vor vielen Herausforderungen. Das ist der demografische Wandel, das sind die zu erwartenden zurückgehenden Einnahmen. Wir stehen ganz konkret vor der Herausforderung des Bischofswechsels. Das wird auch etwas mit unserer Landeskirche machen. Neues Leitungspersonal muss sich dann in die Fragestellungen einarbeiten, dazu sind aber viele Kolleginnen und Kollegen da, die dabei unterstützen können. Für mich ist dieser gemeinsame Personalbericht auch nur so etwas wie ein Übergangsszenario. Ich könnte mir vorstellen, dass der gemeinsame Personalbericht irgendwann die Frage aufwirft, müssen zwei Leitungspersonen einen gemeinsamen Personalbericht abgeben oder kann man das nicht organisatorisch auch noch weiter optimieren. Dazu unterbreiten Herr Böttner und ich im Personalbericht einen Vorschlag.

Scheuermann: Vielen Dank für das Gespräch!

(07.05.2019)