Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 02 Mär 2015

Kassel (medio). Sollte der ärztlich begleitete Suizid zum Normalfall werden, ließe sich die Forderung nach Tötung auf Verlangen kaum noch zurückweisen. Diese Position vertrat der Theologe Prof. Dr. Peter Dabrock beim 6. Evangelischen Juristenforum in Kassel. In den Räumen des Bundesozialgerichts diskutierte Dabrock, der stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats ist, mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unter der Überschrift «Hilfe beim Sterben statt Hilfe zum Sterben – Palliativmedizin als Alternative zum ärztlich assistierten Suizid?». Moderiert wurde der Abend von Bischof Prof. Dr. Martin Hein.
 

Hintergrund ist die im vergangenen Jahr begonnene Debatte im Bundestag um den ärztlich begleiteten Freitod, also etwa die Möglichkeit, dass Ärzte ihren Patienten tödliche Medikamente zugänglich machen. Da Suizid in Deutschland nicht strafbar ist, könne es auch die Beihilfe nicht sein, machte Gröhe in Kassel deutlich. Allerdings erlaubten die Standesordnungen der Ärzte die Suizid-Assistenz nicht. Sanktionen, wie etwa der Entzug der Arzt-Zulassung, seien jedoch immer an den Einzelfall gebunden; in den vergangenen Jahren sei es kein einziges Mal dazu gekommen. Insofern, so Gröhe, sei auch keine Generalklausel für den begleiteten Suizid nötig, denn diese mache den Freitod zu einer «Behandlungsmethode», was er ablehne. Auch einen Katalog, der regele, wann eine solche Beihilfe möglich wäre, lehnt Gröhe ab: «Das führt ins Dickicht.»

Theologe Dabrock und Minister Gröhe: Palliativversorgung muss ausgebaut werden

Dabrock, der Professor für Systematische Theologie (Ethik) an der Universität Erlangen-Nürnberg, stellte den in der Debatte immer wieder ins Feld geführten Begriff der Selbstbestimmung in Frage. Es gebe ein Ideal, das mit dem Satz «Ich möchte so sterben wie ich gelebt habe» charakterisiert werde. Tatsächlich aber werde das Leben durch Beziehungen, durch Familie und Freunde, und somit immer auch durch andere bestimmt. Er plädiere für einen anderen, beziehungsorientierten Begriff der Selbstbestimmung. Für den Theologieprofessor ist die Palliativversorgung eine Alternative zum assistierten Suizid. Palliativversorgung umfasse dabei mehr als Palliativmedizin, nämlich auch Angehörige und deren Betreuung. Mit Bundesminister Gröhe war Dabrock sich einig, dass diese Betreuung ausgebaut werden müsse 

Die Grenze zwischen einem ärztlich assistierten Suizid und der Tötung auf Verlangen sei schmaler, als viele denken, sagte der Theologe. «Wer das eine heute zulässt, wird kaum Gründe haben, das andere morgen abzuweisen». Es bestehe die Gefahr, dass Menschen sich fragten: «Warum bin ich noch da?» Und das beträfe gerade die Schwächsten. Dabrock betonte auch, dass eine Demenz dem Menschen das Selbstbestimmungsrecht nicht nehme. «Es ist weiterhin ein Selbst, das sich bestimmt.» Es sei möglich, Willensäußerungen von Demenzkranken zu interpretieren. Allerdings sei das sehr schwierig, räumte Dabrock ein.

Diskussion zwischen Referenten und Gästen zum Abschluss

Zum Abschluss der Debatte der Referenten untereinander und mit den mehr als 150 Gästen im Bundessozialgericht hatte Bischof Hein zwei Fragen vorbereitet. Er wollte wissen, ob Minister Gröhe die Heftigkeit der Debatte überrascht habe. Der verneinte. Eine solche Debatte sei typisch für westliche Gesellschaften mit einem bisweilen "übersteigerten Selbstbestimmungsgefühl". Und vom Ethiker und Theologen erfragte Hein eine Prognose für die Bundestagsentscheidung. Dabrock sagte er sei sicher, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten würde; und er sei guter Hoffnung, dass der ärztlich begleitete Suizid nicht explizit erlaubt werde. Idealerweise werde aber die Palliativversorgung gestärkt, bevor der Bundestag über die Suizid-Assistenz entscheide.  

Impressionen von den Vorträgen und der anschließenden Disskussion:

Stichwort «Evangelisches Juristenforum»

Seit dem Jahr 2012 bietet das Evangelische Juristenforum des Bundessozialgerichts und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine bundesweite Plattform für Diskussionen im Schnittfeld von Recht und Theologie. Im Zentrum der vergangenen Foren mit renommierten Theologen und Juristen standen die Themen «Kirchliches Arbeitsrecht - Auf dem 'Dritten Weg' in die Zukunft?», «Familie, Ehe, Partnerschaft im Wandel gesellschaftlicher, rechtlicher und theologischer Perspektiven», «Religionsfreiheit und Säkularisierung. Europäische Perspektiven» sowie «Assistierter Suizid - Auf der Grenze von Recht und Moral». (03.03.2015)

Internetradio:

Sich geborgen fühlen und alle Wünsche äußern können - das wird in Hospizen für Menschen am Lebensende ermöglicht. medio-Reporter Torsten Scheuermann hat mit einem Gast im Hospiz Kassel gesprochen:

Download:

Programmflyer des 6. «Evangelischen Juristenforums» herunterladen:

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Das Bundessozialgericht Kassel finden Sie im Internet unter

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