Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 21 Nov 2012

Darmstadt/Kassel (epd). Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und das Diakonische Werk in Kurhessen-Waldeck (DWKW) haben die beiden Urteile des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zum kirchlichen Streikverbot begrüßt. Das Gericht habe das System des sogenannten Dritten Weges bestätigt, sofern es voll ausgestaltet sei, sagte EKHN-Pressesprecher Stephan Krebs in Darmstadt dem epd. Dazu gehöre die Mitarbeit von Gewerkschaften in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sowie die Verbindlichkeit von Schlichtungen. «Dies alles ist in Hessen-Nassau realisiert. Damit sind Streiks überflüssig.»

Ähnlich äußerte sich der kurhessische Landesdiakoniepfarrer Horst Rühl. Mit dem neuen Arbeitsrechtsregelungsgesetz für ein gemeinsames Diakonisches Werk in Hessen sei man auf dem richtigen Weg, sagte er dem epd in Kassel. «Wenn hier sauber gearbeitet wird, ist dieses Gesetz gültig.» Das DWKW und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau wollen im kommenden Jahr fusionieren. Begrüßt worden waren die Erfurter Urteile auch vom Präsidenten des Diakonischen Bundesverbandes, Johannes Stockmeier.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte in zwei Urteilen entschieden, dass kirchlich Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Kirchen ihr im Grundgesetz geschütztes Selbstbestimmungsrecht geltend machen und damit auch ihre Arbeitsbedingungen selbst regeln können. (21.11.2012)

Nachgefragt:

Oberlandeskirchenrat Rüdiger Joedt, Dezernent für Arbeitsrecht, äußert sich im medio!-Interview zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Streikrecht von kirchlichen und diakonischen Mitarbeitern):