Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 21 Aug 2008

Wiesbaden (epd). Die Kirchen in Hessen begrüßen Pläne, die Härtefallkommission des Landes Hessen künftig auch mit Vertretern aus Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und anderen Gruppierungen zu besetzen, die sich um Flüchtlingsfragen kümmern. Dies geht aus schriftlichen Stellungnahmen hervor, die der Beauftragte der Evangelischen Kirchen am Sitz der Landesregierung, Jörn Dulige, und das Kommissariat der katholischen Bischöfe in Hessen für eine Anhörung des Innenausschusses im hessischen Landtag vorgelegt haben.

Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und Anträge von SPD, CDU und FDP sehen vor, dass in dem Gremium künftig externer Sachverstand vertreten sein soll. Die von der CDU geführte hessische Landesregierung hatte im Jahr 2005 die Besetzung der Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes ausschließlich mit Mitgliedern des Petitionsausschusses des Landtages durchgesetzt. Aufgabe der Kommission ist es, in besonders schwierigen Fällen des Aufenthaltsstatus Empfehlungen für ein Bleiberecht über die Rechtslage hinaus aussprechen zu können. Über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung entscheidet der Innenminister.

Nach Ansicht der evangelischen Kirchen muss zudem der enge Zusammenhang von Härtefallkommission und Petitionsausschuss dringend entkoppelt werden. Eine eigene Geschäftsstelle, die eingereichte Fälle einer Vorprüfung unterzieht, sei dafür das geeignete Mittel. Bisher gelangten Härtefälle nur nach einem vorher abgeschlossenen Petitionsverfahren in die Kommission. Auch die Kriterien für nicht anerkannte Härtefälle müssen nach Ansicht der Kirchen und der kirchlichen Organisationen dringend überprüft werden. Es werde Menschen in einer besonderen Härtesituation nicht gerecht, ihnen nur dann ein Bleiberecht zuzubilligen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern könnten. (21.08.2008)