Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 10 Dez 2009

Frankfurt a.M. (epd). Der vom hessischen Landtag debattierte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP zur Änderung der Härtefallkommission ist von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden kritisiert worden. Die evangelischen Kirchen in Hessen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, der Landesausländerbeirat und weitere Verbände monierten am Mittwoch (9.12.), dass der Innenminister den Härtefallantrag ausreisepflichtiger Ausländer grundsätzlich ablehnen müsse, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht sichern können. Dies stehe im deutlichen Widerspruch zu dem humanitären Charakter und Ziel des Verfahrens, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Außerdem kritisieren die Unterzeichner, dass die Kommission künftig Entscheidungen nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern mit Zweidrittelmehrheit treffen muss. Eine solche Mehrheit sei sonst nur bei Satzungs- oder Verfassungsänderungen üblich. Die Letztentscheidung liege sowieso beim Innenminister. Die Härtefallkommission ist ein von Behörden unabhängiges Gremium, das dem Innenminister empfehlen kann, ausreisepflichtigen Menschen aus humanitären oder persönlichen Gründen den weiteren Verbleib in Hessen zu erlauben. Ihr gehören Abgeordnete, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, von Ministerien, der Ausländerbehörden und Nichtregierungsorganisationen an. (10.12.2009)

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