Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 04 Jul 2008

Frankfurt a.M. (epd). Bei der evangelischen Kirche wird es auch in Zukunft keine Trauungen ohne vorherige standesamtliche Trauung geben. Obwohl der Gesetzgeber ab 1. Januar 2009 die Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung ermöglicht, ändere sich dadurch gar nichts, sagte der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, am Donnerstag dem epd. Mit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes beginne keine neue Ära. Ähnlich äußerte sich die katholische Kirche.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz wolle nicht, dass das staatliche und kirchliche Eherecht unverbunden nebeneinander stehe, sagte Sprecherin Stefanie Uphues dem epd. Es sollte nicht auseinandergerissen werden, «weil es sich ja bewährt hat». Es gebe allerdings noch keinen entsprechenden Beschluss der katholischen Bischöfe.

Wie der Stellvertreter des EKD-Bevollmächtigten bei der Bundesrepublik Deutschland, David Gill, erklärte, wird es ohne vorherige staatliche Eheschließung keine klassische evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben: «Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu, und daran will man auch festhalten.» Die evangelische Kirche fordere schon immer den besonderen Schutz von Ehe und Familie vom Staat. Deshalb müsse die Kirche auch das staatliche Eherecht Ernst nehmen, insbesondere auch zum Schutz der Schwächeren in einer Beziehung. (04.07.2008)