Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 28 Jun 2010

Wiesbaden (epd). Der vor 50 Jahren verabschiedete hessische Staatskirchenvertrag hat sich nach den Worten des Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung in Wiesbaden, Jörn Dulige, bewährt. Der am 10. Juni 1960 vom Landtag zum Gesetz erhobene Vertrag zwischen dem Land und den evangelischen Landeskirchen «ist ein gutes Dokument der Trennung von Kirche und Staat, das gleichzeitig beide Partner miteinander verkettet, indem es einen Austausch vorschreibt», sagte der Theologe dem epd. Aus diesem Anlass findet am 28. Juni im Wiesbadener Landtag eine Feier statt.

Das Staatskirchenrecht hingegen müsse angesichts der gewachsenen Zahl an Religionen im Land weiterentwickelt werden, fügte Dulige an. Für künftige Verträge mit weiteren Religionsgemeinschaften sei der Staatskirchenvertrag ein gutes Muster. Der Vertrag regele etwa die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat bei der Kirchensteuer, der Denkmalpflege und der evangelischen Theologie an den staatlichen Universitäten. Er gestattet den Kirchen, ihre Angelegenheiten als «Körperschaft des öffentlichen Rechts» selbstständig zu regeln bestimmt den Religionsunterricht als «ordentliches Lehrfach» an allen Schulen. (28.06.2010)