Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 29 Mai 2013

Vellmar (epd). Mehrere Vorstände der Evangelischen Johanniskirchengemeinde in Vellmar bei Kassel wollen sich mit juristischen Mitteln gegen das Höchstalter von 70 Jahren für Kandidaten für den Kirchenvorstand wehren. Diese Altersgrenze sei diskriminierend und rückständig, sagte Kirchenvorsteherin Edda Winterberg am Dienstag (28.5.) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Deshalb wolle man im Hinblick auf die Ende September anstehenden Kirchenvorstandswahlen mit einem Eilantrag vor das Kirchengericht der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ziehen.

Gemäß der Grundordnung der Landeskirche ist «jedes Gemeindeglied, das zur Zeit der Wahl 18 Jahre alt ist und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat», wählbar. Versuche, diese Bestimmung zu ändern, seien in der Synode der kurhessischen Kirche 2009 und 2012 bereits zweimal an der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert.

Carmen Jelinek, die Dekanin des Evangelischen Kirchenkreises Kaufungen, zu dem die Johanniskirchengemeinde gehört, zeigte für das Anliegen der Vellmarer Verständnis. «Die Altersgrenze müsste fallen», sagte sie dem epd, «diese Regelung ist auch meiner Meinung nach diskriminierend». Der Kirchenkreisvorstand, der eine von der Kirchengemeinde vorgelegte Kandidatenliste mit einigen über 70-jährigen Kandidaten ablehnte, habe sich aber an die Gesetzeslage halten müssen. Mit dem ablehnenden Bescheid sei aber nun die Möglichkeit zur Klage eröffnet. (29.05.2013)

Hintergrund:

Wer in den Kirchenvorstand gewählt werden kann, ist in der Grundordnung der Landeskirche im Artikel 18 geregelt:

kirchenrecht-ekkw.de/(...)

Hinweis der Redaktion:

Informationen zu den Entscheidungen der Landessynode über die Altersgrenze für die Wählbarkeit in den Kirchenvorstand der Jahre 2009 und 2012 finden Sie auf den jeweiligen Sonderseiten zu den Tagungen:

Frühjahrstagung 2009