Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 17 Feb 2010

Wiesbaden (epd). Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land und den drei evangelischen Kirchen im Rheinland, in Hessen und Nassau und von Kurhessen-Waldeck gewürdigt. Ihren konkreten Ausdruck finde Sie unter anderem in den zahlreichen konstruktiven Treffen von Kirchenleitungen und Mitgliedern der Landesregierung, erklärte Koch am Mittwoch in Wiesbaden aus Anlass der Unterzeichnung des Staatsvertrags zwischen den Kirchen und dem Land vor 50 Jahren.

Die Landesregierung und die evangelischen Kirchen pflegten «ein von Vertrauen und Respekt geprägtes Verhältnis», würdigte Koch. Der Staatsvertrag, der am 18. Februar 1960 unterzeichnet worden war, habe das Fundament für die harmonische und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Land und Kirchen gelegt. Davon profitierten die Hessinnen und Hessen noch heute.

Bischof Hein: Zusammenarbeit hat sich bewährt

Auch nach Einschätzung des kurhessischen Bischofs Martin Hein und des hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Volker Jung hat sich die Zusammenarbeit auf der Basis dieses Vertrages bewährt. Ausdrücklich erwähnten sie dabei den Religionsunterricht. Er sichere den Heranwachsenden gleichermaßen aktive wie passive Religionsfreiheit und eine gute religiöse Orientierung. Auch in den anderen Bereichen sei die Zusammenarbeit kirchlicher und staatlicher Stellen zum Nutzen vieler Menschen gut und zukunftsfähig geregelt.

Nach Ansicht des Beauftragten der evangelischen Kirchen am Sitz der Landesregierung, Jörn Dulige, muss das Staatskirchenrecht angesichts der gewachsenen Zahl an Religionen im Land weiterentwickelt werden. Für die künftige Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften sei der Staatskirchenvertrag ein gutes Muster, sagte der Kirchenrat dem epd.

Festakt im Wiesbadener Landtag

Der Vertrag regelt etwa die Ausbildung in evangelischer Theologie und Religionspädagogik an den wissenschaftlichen Hochschulen, die Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen sowie Modalitäten der Kirchensteuererhebung und der Baulastverpflichtungen. Zwar würden einzelne Bestimmungen nicht mehr angewandt, aber deshalb müsse der Vertrag nicht neu geschrieben werden, sagte Dulige. Alte Regelungen könnten in Zukunft vielleicht wieder von Nutzen sein, wenn das Miteinander und Gegenüber von Kirche und Staat nicht mehr so reibungslos funktioniere.

Den Staatskirchenvertrag unterschrieben der damalige hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn (SPD), der hessen-nassauische Kirchenpräsident Martin Niemöller, der kurhessische Bischof Adolf Wüstemann und der rheinische Präses Joachim Beckmann. Der hessische Landtag erhob den Vertrag am 10. Juni 1960 zum Gesetz. Aus diesem Anlass ist am 28. Juni, 19 Uhr, im Wiesbadener Landtag ein Festakt geplant. (17.02.2010)