Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 03 Nov 2006

Wiesbaden (epd). Nach Ansicht der evangelischen Kirchen in Hessen sollten künftig auch an den jeweils zweiten Feiertagen kirchlicher Feste die Läden geschlossen bleiben. Das sagte der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Wiesbaden, Kirchenrat Jörn Dulige, in Wiesbaden. Bei einer Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses des hessischen Landtages zu zwei vorliegenden Gesetzentwürfen von CDU und FDP für ein Ladenöffnungsgesetz äußerte sich Dulige erfreut, dass in dem Entwurf der CDU alle vier Adventssonntage als geschützt vorgesehen sind. Er empfahl, den Schutz der Feiertage, der als Soll-Vorschrift vorgesehen ist, durch eine Muss-Vorschrift zu ersetzen.

In der Stellungnahme der evangelischen Kirchen wird jedoch die Befürchtung geäußert, dass die auf 24 Stunden an den Werktagen geplante Erweiterung der Ladenöffnungszeiten in Hessen zu Lasten von weiblichen Beschäftigten und deren Familien gehen. Auch wären dadurch vermutlich weniger Menschen bereit und in der Lage, sich ehrenamtlich zu engagieren oder auch an Angeboten aus Kultur, Sport und Vereinen teilzunehmen.

Albert Seelbach von der katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) nannte den Schutz der Sonntage im Gesetzentwurf ein «Feigenblatt». Die vorgesehene Öffnungszeit an den Samstagen bis 24 Uhr machten es für die Beschäftigten unmöglich, die Sonntagsruhe wirklich zu nutzen. Er forderte, nicht wirtschaftlichen Wettbewerb in den Vordergrund zu stellen, sondern die Tatsache, dass Deutschland ein Kulturland sei, in dem der Sonntag eine wichtige kulturelle Errungenschaft für die gesamte Gesellschaft sei.

Der hessischen Einzelhandelspräsident Frank Albrecht, bezeichnete den Gesetzentwurf als «unsozial, frauen- und familienfeindlich und mittelstandsfeindlich». Für die Gewerkschaften sagte Bernhard Schiederig vom ver.di Landesbezirk Hessen, dass die Pläne der CDU die Feiertage nicht wirklich schützten, da sie zahlreiche Ausnahmeregelungen zuließen und viele bisher geschützte Feiertage ausließen, wie etwa den 1. Mai und den 1. Januar, aber auch die jeweils zweiten Feiertage kirchlicher Feste. Verlierer seien die kleinen Einzelhändler und damit letztlich auch die Verbraucher, so Schiederig. (03.11.2006)