(Foto: medio.tv/Küster)

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Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 29 Nov 2018

Großkrotzenburg (epd/medio). Die Landesfrauenkonferenz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat sich für eine Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Der Beschluss sei nach intensiver Beratung auf der Herbstsitzung der Konferenz erfolgt, teilte die Vorsitzende Monika Ilona Pfeifer in Großkrotzenburg mit. Ärzte, die in ihrem Leistungskatalog auch Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlich vorgesehenen Rahmen erwähnten, dürften nicht länger kriminalisiert werden.

In seiner gegenwärtigen Gestalt biete der Paragraf 219a darüber hinaus rechten Gruppierungen eine gesetzliche Grundlage für frauenfeindliche und diskriminierende Kampagnen, heißt es in der Stellungnahme. Der Paragraf trage dazu bei, dass die Verantwortung für Schwangerschaft und Kindererziehung ausschließlich den Frauen zugeschoben werde. Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder «in grob anstößiger Weise».

Die Landesfrauenkonferenz würdigte darüber hinaus die Entscheidung einiger Landkreise, Frauen, die eine Berechtigung auf Sozialhilfe haben, Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ziel sollte es sein, dass die Kosten für Verhütung grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen werden. So könnten Konflikte mit einer Schwangerschaft im Vorfeld verhindert werden.

Hintergrund

Im November 2017 wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel mit der Begründung, sie habe durch den Hinweis auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen gegen das Werbeverbot gemäß § 219a verstoßen, zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil habe den Blick der evangelischen Frauen bundesweit auf den Paragraphen 219a gelenkt, erläuterte Pfeifer gegenüber der landeskirchlichen Medienagentur «medio».

Im zu Ende gehenden Kalenderjahr hätten daher innerhalb der kirchlichen Frauenarbeit intensive Auseinandersetzung mit diesem Paragraphen stattgefunden, so auch innerhalb der Landesfrauenkonferenz der Evangelischen Kirche von Kurhessen–Waldeck. Die Landesfrauenkonferenz habe sich sowohl im Rahmen ihrer Frühjahrskonferenz im Mai als auch erneut und intensiver auf ihrer Herbsttagung mit dem Thema auseinandergesetzt und sah sich am Ende ihrer Beratungen zu der Stellungnahme veranlasst, so die Vorsitzende. (23.11.2018)

Im Wortlaut:

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Landesfrauenkonferenz im Wortlaut:

PDF-Dokument

Linktipp:

Informationen zur Landesfrauenkonferenz finden Sie unter:

ekkw.de/service