Popkantorate gibt es künftig in Bad Arolsen, Niederkaufungen, Heringen und Petersberg. Kinderkantorate in Bad Wildungen, Eschwege, Ziegenhain und in Maintal-Bischofsheim. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Popkantorate gibt es künftig in Bad Arolsen, Niederkaufungen, Heringen und Petersberg. Kinderkantorate in Bad Wildungen, Eschwege, Ziegenhain und in Maintal-Bischofsheim. (Foto: medio.tv/Schauderna)

Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 26 Feb 2021

Marburg/Kassel (medio). Chorgesang, Posaunenklänge, Orgelspiel: Auch wenn Kirchenmusik angesichts der Coronapandemie derzeit nur eingeschränkt möglich ist, so sind die Weichen für die Zukunft längst gestellt: Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat bei ihrer Herbsttagung 2019 eine Neukonzeption hauptamtlicher kirchenmusikalischer Arbeit beschlossen. Nun startet die Umsetzung diese Masterplans.

«Die Frage war: Wie kann es gelingen, auch künftig trotz geringerer finanzieller Mittel eine qualitativ gute Kirchenmusik anzubieten?», erläuterte Landeskirchenmusikdirektor Uwe Maibaum. Denn gleichzeitig galt es, bestimmte Bereiche wie die Popularmusik und die kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu stärken. Eine «Quadratur des Kreises», beschreibt Maibaum die Aufgabe rückblickend in einer Mitteilung der Pressestelle der Landeskirche.

Inzwischen ist die Neuordnung auf den Weg gebracht. Sie sieht vier kirchenmusikalische Regionen vor: West (Kirchenkreise Twiste-Eisenberg, Eder, Marburg, Kirchhain), Nord (Kassel, Hofgeismar-Wolfhagen, Kaufungen, Werra-Meißner), Mitte (Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Schmalkalden) und Süd (Fulda, Kinzigtal, Hanau).

Popkantorate gibt es künftig in Bad Arolsen, Niederkaufungen, Heringen und Petersberg. Kinderkantorate in Bad Wildungen, Eschwege, Ziegenhain und in Maintal-Bischofsheim. Insgesamt soll es im Jahr 2026 statt bislang 46 Stellen noch 40 hauptamtliche kirchenmusikalische Stellen geben. Sie verteilen sich wie folgt:

  • Bezirkskantorate (22 Stellen)
  • Stadtkantorate in Kassel (St. Martin), Marburg (Elisabethkirche) und Hanau (Marienkirche) (3 Stellen)
  • Posaunenarbeit (3 Stellen)
  • Popularmusik (5 Stellen)
  • Musikalische Kinder- und Jugendarbeit (5 Stellen)
  • Leitung der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte (1 Stelle)
  • Landeskirchenmusikdirektorat (1 Stelle)

Ab 2022 sind alle hauptamtlichen Kirchenmusikstellen in landeskirchlicher Anstellungsträgerschaft, erläuterte Maibaum weiter. Die Umstrukturierung soll ohne Kündigungen erfolgen. Die Reform der Kirchenmusik sei zwar kleiner besetzt – aber auch eine gute Konzentration der Möglichkeiten: «Das eng vernetzte Kollegium wird in enger Zusammenarbeit mit den nebenamtlich Mitarbeitenden für eine klangvolle Kirche sorgen», so der Landeskirchenmusikdirektor. (24.02.2021)

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