Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 29 Okt 2009

Kassel (medio). Mit insgesamt 1 Million Euro fördert die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) Projekte der Kirchengemeinden, die sich mit dem Thema Armut auseinandersetzen. «Wir setzen mit dem Geld einen Beschluss der Landessynode vom Herbst 2008 um, in dem wir unsere Kirchengemeinden aufgefordert haben, sich in vielfältigen Projekten mit dem Thema zu beschäftigen», erläuterte der Bischof der Landeskirche, Prof. Dr. Martin Hein. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck habe dazu eine Projektbeschreibung mit Förderrichtlinien erstellt, die darüber Auskunft gibt, wie die Fördergelder beantragt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Landessynode hatte am 25. November 2008 anlässlich ihrer Herbsttagung in Hofgeismar im Zusammenhang des Diakonieberichts durch den Landespfarrer für Diakonie, Oberlandeskirchenrat (OLKR) Dr. Eberhard Schwarz, eine Stellungnahme zur gestiegenen Armut in Deutschland abgegeben. Daraufhin beauftragte die Landessynode den Rat der Landeskirche damit, Mittel zur Verfügung zu stellen, die die Kirchengemeinden unterstützen, Initiativen zur Armutsbekämpfung und Konzeptionen zur nachhaltigen Integration sozial benachteiligter Menschen zu entwickeln bzw. fortzuführen. Die Landessynode forderte zugleich die Kirchengemeinden auf, «sich intensiv mit dem Armutsthema vor Ort zu beschäftigen und nach Wegen zu suchen, wie die Integration von gesellschaftlich ausgegrenzten Menschen gelingen kann.». Mit den jetzt bereitgestellten Mitteln für Kirchengemeinden sollen in den nächsten vier Jahren entsprechende Projekte gefördert werden.

In der Regel kann eine Kirchengemeinde Fördermittel beantragen und wird bei der Ausarbeitung des Gemeindeprojektes, dem Antragsverfahren und bei der Projektdurchführung und dessen Evaluation durch das regionale Diakonische Werk beraten und begleitet. Zudem können Kirchenkreise oder regionale Diakonische Werke Anträge auf Förderung stellen, wenn mindestens mit einer, eventuell mit mehreren Kirchengemeinden, eine konkrete Projektplanung vereinbart wird. Die erforderlichen Antragsformulare stellt das Landeskirchenamt zur Verfügung. Die fachliche Prüfung des Antrages erfolgt durch das Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. . Über den Antrag entscheidet das Diakoniedezernat in Absprache mit dem Haushaltsdezernat der Landeskirche.

Projektträger ist die Kirchengemeinde oder ein Kirchenkreis bzw. regionales Diakonisches Werk unter Beteiligung einer oder mehrerer Kirchengemeinden. Die Beteiligung von freien diakonischen Trägern aus der Region ist erwünscht. Nach Möglichkeit sollen auch weitere Kooperationspartner (z.B. Schulen, Kommunen, Kindertagesstätten, Vereine, Behörden, Unternehmen, Initiativen etc) - eingebunden werden. (20.10.2009)

Förderrichtlinien:

Umfassende Informa-
tionen zur Aktion mit Projektbeschreibung und Förderrichtlinien finden Sie hier:

PDF-Dokument

Antragsformular:

Das Formular für einen Antrag auf Mittel der Aktion «Diakonische Gemeinde - Armut bekämpfen und gesellschaftliche Teilhabe fördern» finden Sie hier:

Word-Dokument