Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 25 Okt 2013

Kassel (medio). Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat am Freitag (25.10.) in Kassel die «Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» und die neue agendarische Ordnung «Die Trauung» der Öffentlichkeit vorgestellt. Bei den neuen Publikationen handelt es sich um liturgische Textsammlungen zur Gottesdienstgestaltung, die von der Liturgischen Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erarbeitet wurden, teilte Pfarrerin Petra Schwermann, Sprecherin der Landeskirche mit. Die Handreichung enthalte konkrete Handlungsanweisungen und Texte für den Gottesdienst und lasse zugleich erkennen, was eine Segnung ist und wie sie erfolgen soll, so Schwermann.

«Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft»

«Der Wandel im Verständnis von Ehe und Partnerschaft ist tiefgreifend und vollzieht sich in rasanter Geschwindigkeit», sagt Bischof Prof. Dr. Martin Hein bei der Präsentation im Kasseler Haus der Kirche. «Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat auf diese Veränderungen reagiert und die Möglichkeit geschaffen, dass  gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Gottes Segen für ihren Lebensweg in einem Gottesdienst zugesprochen wird», so der Bischof. Mit der vorgelegten Handreichung verbinde man die Hoffnung, dass «die gleichgeschlechtlichen Paare sich mit ihrer Lebensform in unserer Kirche angenommen fühlen und den Gottesdienst als einen Ort erleben, der ihre Liebe stärkt und sie vertrauen lässt, dass Gott die Liebe ist», sagte Bischof Hein.

«Die Gemeinsamkeit zwischen Trauung und Segnung ist, dass es sich jeweils um einen Anlassgottesdienst handle, in dem ein Ehepaar oder Paar gesegnet wird», sagte Propst Helmut Wöllenstein, Vorsitzender der Liturgischen Kammer. Der grundlegende Unterschied bestehe in den zivilrechtlichen Handlungen, auf die der Gottesdienst jeweils folge, ergänzte die Prälatin der Landeskirche, Marita Natt. Anlass der Trauung sei eine Eheschließung, die in das Stammbuch eingetragen werde. Die Segnung erfolge anlässlich der Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die im Lebenspartnerschaftsbuch dokumentiert werde. In der kirchlichen Praxis der Segnung seien zwar viele Analogien zur Trauung vorhanden. «Jedoch ist die vorgelegte liturgische Handreichung keine agendarisch verpflichtende Ordnung», so Natt.

Neue agendarische Ordnung «Die Trauung»

Die agendarische Ordnung «Die Trauung» hingegen ist ein Kirchenbuch mit verbindlichen gottesdienstlichen Ordnungen. Die Neuauflage halte vielfältige Anregungen für die zeitgemäße Gestaltung von Trauungen bereit, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensbezüge heutiger Paare eingehen, so Pfarrerin Schwermann.

«Mit der neuen Trauagende stellen wir uns den gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen und haben entsprechend der ausdifferenzierten sozialen und familiären Lebenslagen verschiedene Formen der Trauung entwickelt», erläuterte Propst Helmut Wöllenstein. So gebe es die paarbezogene und familienbezogene Trauung. Bei letzterer würden auch die Kinder angesprochen und gesegnet.

Außerdem greife die Ordnung die Trauung mit Taufe, die Trauung mit einem nichtchristlichen Partner und auch eine kurze Form für Paare auf, die kein großes Fest feiern wollten, so der Propst. Innerhalb jeder Form gebe es eine große Bandbreite an sprachlicher und inhaltlicher Gestaltungsmöglichkeit. «Damit tragen wir dem Wunsch der Paare Rechnung, ihre Trauung aktiv mit zu gestalten», so Wöllenstein weiter. Die Möglichkeiten reichten von klassisch traditionell bis modern experimentell, von Orgelmusik bis Saxophon-Solo. «Pionierarbeit liegt darin, dass wird interreligiöse Formen und Texte, vor allem für christlich-muslimische Paare entwickelt haben», unterstrich Wöllenstein als eine weitere Besonderheit der Neuauflage. (25.10.2013)

Linktipp:

Die agendarische Ordnung «Die Trauung» ist erhältlich beim Verlag Evangelischer Medienverband Kassel GmbH:

ekkw.de/emv/(...)

Download:

Die «Handreichung zur Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» können Sie hier herunterladen. In gedruckter Form ist die Handreichung ebenfalls erhältlich (s. nächsten Linktipp):

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