Redaktion ekkw.de
Veröffentlicht 06 Feb 2007

Wiesbaden (epd). Die evangelischen Landeskirchen in Hessen haben begrüßt, dass nach dem Entwurf des neuen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes die Beerdigung von Fehlgeburten erlaubt werden soll. Eltern sollten auch die Kinder bestatten dürfen, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats gestorben sind, sagte der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, Jörn Dulige, dem epd.

Dieses Recht war nach Auskunft des hessischen Innenministeriums bisher nicht geregelt. Den Eltern solle dem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge künftig freigestellt sein, ob sie eine Fehlgeburt bestatten oder dem Krankenhaus überlassen wollen. Außerdem begrüßte Dulige, dass Friedhöfe auch in Zukunft umfriedet und gekennzeichnet sein sollen. Auf diese Weise könnten sie dem kollektiven Gedächtnis dienen.

Friedwälder fallen dem Innenministerium zufolge künftig unter das Friedhofsgesetz. Bisher sei die Einrichtung gesetzlich nicht geregelt gewesen. Die Oppositionsfraktionen im hessischen Landtag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten in einer Plenarsitzung kritisiert, dass Bestattungen weiterhin nur auf Friedhöfen zugelassen sein sollen.

Die evangelischen Kirchen jedoch wollen nach Duliges Auskunft den Friedhof als gemeinsamen öffentlichen Ort für eine vielfältige Bestattungspraxis erhalten. Bei privaten Bestattungsorten bestehe die Gefahr, dass die Öffentlichkeit vom Zugang ausgeschlossen werde. Das Totengedenken sei keine reine Privatsache der Angehörigen, sondern auch eine Gemeinschaftsaufgabe. (06.02.2007)